Kinderreisepass

Der Kinderausweis wurde durch den Kinderreisepass abgelöst. Zur Beantragung eines Kinderreisepasses sind grundsätzlich die Unterschriften beider Elternteile erforderlich. Für den Fall, dass ein Elternteil bei der Antragstellung verhindert ist, ist die schriftliche Einwilligung anhand einer Vollmacht sowie dessen Personalausweis vorzulegen. Die "Einverständniserklärung für die Ausstellung eines Passes / Ausweis für Minderjährige" finden Sie hier.
Das alleinige Sorgerecht ist durch einen entsprechenden Sorgerechtsbeschluss nachzuweisen (z.B. Sorgerechtsbeschluss bei geschiedener Ehe oder schriftliche Erklärung des Jugendamtes, dass keine Sorgerechtserklärung nach § 1626 a BGB abgegeben wurde, wenn die Mutter nicht verheiratet ist). Der Kinderreisepass wird direkt im Bürgerbüro erstellt und ist 1 Jahr gültig - längstens jedoch bis zur Vollendung des 12. Lebensjahres.

Bereits ausgestellte Kinderreisepässe können vor Ablauf der Gültigkeit um 1 Jahr verlängert werden.

Seit dem 26. Juni 2012 müssen alle Kinder bei Reisen in das Ausland ein eigenes Reisedokument besitzen. Diese Regelung gilt unabhängig vom Alter der Kinder und auch für Reisen in einen anderen EU-Mitgliedsstaat

Hinweis:
Ab dem 01.01.2024 können keine Kinderreisepässe für Kinder unter 12 Jahren mit einjähriger Gültigkeit ausgestellt oder verlängert werden. Sie sollen durch ein elektronisches Ausweisdokument mit längerer Gültigkeit ersetzt werden.
Bitte rechnen Sie für die Beantragung des Personalausweises und des Reisepasses etwa 2-6 Wochen ein, da die Dokumente bei der Bundesdruckerei in Berlin bestellt und gedruckt werden.

  • Infos zu dem Personalausweis finden Sie hier.
  • Infos zu dem Reisepass finden Sie hier.
  • Informieren Sie sich bitte über die Einreise des Landes, welches Dokument benötigt wird. Das Auswärtige Amt in Berlin bietet im Internet aktuelle Informationen über die jeweils gültigen Einreisebestimmungen Ihres Urlaubslandes an.
  • Bei Reisen in die USA sollten unbedingt die aktuellen Einreisebestimmungen bei der zuständigen Botschaft erfragt werden.

Benötigte Unterlagen

  • Geburtsurkunde des Kindes
  • Ein aktuelles biometrietaugliches Lichtbild entsprechend den Vorgaben der Bundesdruckerei in Berlin (www.bundesdruckerei.de)
  • Der bereits in Besitz befindliche ("alte") Kinderausweis / Kinderreisepass
  • die Anwesenheit von mindestens einem gesetzlichen Vertreter sowie die Einverständniserklärung des anderen gesetzlichen Vertreters und Personalausweise der gesetzlichen Vertreter (Kopie), ggf. Nachweis über das alleinige Sorgerecht

Bei Antragstellung ist die Anwesenheit des Kindes erforderlich. Für die Bearbeitung werden die Größe und die Augenfarbe des Kindes und ab 10 Jahren, die eigene Unterschrift des Kindes benötigt. Sind alle Unterlagen bzw. Angaben vollständig, wird die Ausstellung unmittelbar vorgenommen.


Kosten / Gebühren

Die Kosten für die Neuausstellung des Kinderreisepasses betragen 13,00 €; für die Verlängerung wird eine Gebühr i. H. v. 6,00 € fällig.


Ansprechperson

Team des Bürgerbüros
Sachbearbeiter / Sachbearbeiterin
Bürgerdienste, Ordnung und Soziales
Bürgerbüro/Standesamt
Rathausplatz 4, Zimmer 017
Tel.: 02307/965-206
Fax: 02307/965-418
E-Mail: buergerbuero@bergkamen.de

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