Kampfmittelbeseitigung

Die Kampfmittelbeseitigung zählt zu den Aufgaben der Gefahrenabwehr und ist gemäß § 1 Abs. 1 Ordnungsbehördengesetz (OBG) Aufgabe der Ordnungsbehörden.

Auch Jahrzehnte nach dem Ende des Zweiten Weltkrieges werden immer noch Bomben, Granaten und Munitionsteile bei Erdarbeiten (Kanalarbeiten, Kellerschachtungen, Tiefbaumaßnahmen, etc.) freigelegt.
Durch den Kampfmittelbeseitigungsdienst der Bezirksregierungen Arnsberg werden diese Zufallsfunde entschärft und entsorgt.

Sollten Sie einen Bauantrag für ein erdeingreifendes Bauvorhaben stellen, wird durch das Amt für Bauaufsicht, Bauberatung, Bauverwaltung in Zusammenarbeit mit dem Sachgebiet Sicherheit und Ordnung geprüft, ob dieses Bauvorhaben kampfmittelrelevant ist. Ist dies der Fall, werden Sie aufgefordert, Ihr Baugrundstück durch den Kampfmittelbeseitigungsdienst überprüfen zu lassen.

Diese eigentliche Überprüfung erfolgt kostenlos, es können allerdings noch Kosten durch die Vorbereitung der abzusuchenden Grundstücksfläche entstehen, z.B. durch das Freiräumen von Bewuchs,  Einmessen von Geländepunkten und andere erforderliche Maßnahmen.


Ansprechperson

Patrick Gundlach
Sachbearbeiter
Bürgerdienste, Ordnung und Soziales
Sicherheit und Ordnung
Erdgeschoss, Zimmer 015
Tel.: 02307/965-255
Fax: 02307/965-455
E-Mail: p.gundlach@bergkamen.de

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