Infektionsschutzgesetz

Nach dem Gesetz zur Verhütung und Bekämpfung von Infektionskrankheiten beim Menschen (Infektionsschutzgesetz – IfSG) sind viele übertragbare Krankheiten meldepflichtig, um eine weitere Ausbreitung der Erkrankung in der Bevölkerung zu verhindern. Auf Veranlassung des Gesundheitsamtes des Kreises Unna spricht die Stadt Bergkamen auch Beschäftigungsverbote aus.

Der behandelnde Arzt oder das untersuchende Labor sind verpflichtet, dem Gesundheitsamt den Namen, die Anschrift und die Art der Erkrankung zu nennen. Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter nehmen Kontakt zu den Erkrankten auf und klären, ob weitere Maßnahmen erforderlich sind. Den Meldebogen für Ärzte können Sie auf der Homepage der Kreisverwaltung Unna als Download herunterladen.

Unabhängig von einer akuten Erkrankung stehen die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Kreisverwaltung Unna für Fragen zur Hygiene und Infektionsverhütung zur Verfügung.

Auf der Webseite der Kreisverwaltung Unna finden Sie Informationen zu meldepflichtigen Krankheiten, wie z.B. Augengrippe, FSME, Kopfläuse, Masern, Röteln, Hepatitis oder Windpocken.


Ansprechperson

Heike Sohn
Sachbearbeiterin
Bürgerdienste, Ordnung und Soziales
Sicherheit und Ordnung
Erdgeschoss, Zimmer 017
Tel.: 02307/965-270
Fax: 02307/965-455
E-Mail: h.sohn@bergkamen.de

Mein Bergkamen

Hotspots Bergkamen

Hotspots Bergkamen

Sehen Sie sich die kostenfreien WLAN-Standorte in Bergkamen an!

Veranstaltungskalender

April 2024
Mo Di Mi Do Fr Sa So
1
2
4
8
9
10
11
13
14
16
17
18
19
20
22
23
24
25
28
29
30
    

Stadtfilm

Stadtfilm Bergkamen

Ein filmischer Überblick über die Stadt Bergkamen - anschauen lohnt sich!

Wichtige Information

Das Bürgerbüro ist umgezogen und befindet sich jetzt nördlich des Busbahnhofes im Rathausplatz 4, zwischen der Sparkasse und dem Kundencenter der GSW.