Infektionsschutzgesetz
Nach dem Gesetz zur Verhütung und Bekämpfung von Infektionskrankheiten beim Menschen (Infektionsschutzgesetz – IfSG) sind viele übertragbare Krankheiten meldepflichtig, um eine weitere Ausbreitung der Erkrankung in der Bevölkerung zu verhindern. Auf Veranlassung des Gesundheitsamtes des Kreises Unna spricht die Stadt Bergkamen auch Beschäftigungsverbote aus.
Der behandelnde Arzt oder das untersuchende Labor sind verpflichtet, dem Gesundheitsamt den Namen, die Anschrift und die Art der Erkrankung zu nennen. Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter nehmen Kontakt zu den Erkrankten auf und klären, ob weitere Maßnahmen erforderlich sind. Den Meldebogen für Ärzte können Sie auf der Homepage der Kreisverwaltung Unna als Download herunterladen.
Unabhängig von einer akuten Erkrankung stehen die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Kreisverwaltung Unna für Fragen zur Hygiene und Infektionsverhütung zur Verfügung.
Auf der Webseite der Kreisverwaltung Unna finden Sie Informationen zu meldepflichtigen Krankheiten, wie z.B. Augengrippe, FSME, Kopfläuse, Masern, Röteln, Hepatitis oder Windpocken.
Ansprechperson
Heike Sohn
Sachbearbeiterin
Bürgerdienste, Ordnung und Soziales
Sicherheit und Ordnung
Erdgeschoss, Zimmer 017
Tel.: 02307/965-270
Fax: 02307/965-455
E-Mail: h.sohn@bergkamen.de