Hunde (große)
Große Hunde im Sinne des Landeshundegesetzes NRW (LHundG NRW) sind Hunde, die ausgewachsen eine Widerristhöhe von mindestens 40 cm oder ein Gewicht von mindestens 20 kg erreichen (§ 11 Abs. 1 LHundG NRW).
Diese Hunde dürfen nur gehalten werden, wenn die Halterin oder der Halter den Hund beim Bürgerbüro, Sachgebiet Ordnungsangelegenheiten, anzeigt, die erforderliche Sachkunde und Zuverlässigkeit besitzt, den Hund fälschungssicher mit einem Mikrochip gekennzeichnet und für den Hund eine Haftpflichtversicherung abgeschlossen hat. Diese Voraussetzungen sind gegenüber der zuständigen Behörde nachzuweisen.
Zum Formularservice für die Hundeanzeige gelangen Sie hier.
Hinweis:
Die Anzeige des Hundes im Bürgerbüro, Sachgebiet Ordnungsangelegenheiten, ersetzt nicht die Anmeldung im Steueramt und umgekehrt. Im Übrigen handelt ordnungswidrig, wer vorsätzlich oder fahrlässig die Haltung von Hunden nicht anzeigt.
Benötigte Unterlagen
- Schriftliche Hundeanzeige und persönliche Vorsprache (dient gleichzeitig der Feststellung, ob der Hundehalter in der Lage ist, den Hund sicher an der Leine zu halten und zu führen)
- Sachkundebescheinigung eines von der Tierärztekammer benannten Tierarztes, eines amtlichen Tierarztes, eines anerkannten Sachverständigen, einer anerkannten sachverständigen Stelle oder aber durch Nachweis einer mindestens 3-jährigen Haltung derartiger Hunde
- Nachweis einer bestehenden Hundehalter-Haftpflichtversicherung (z.B. Versicherungspolice)
- Nachweis der fälschungssicheren Kennzeichnung des Hundes durch Mikrochip (Chipnummer)
Kosten / Gebühren
- Anzeige einer Hundehaltung: 25,00€
Ansprechperson
Heike Sohn
Sachbearbeiterin
Bürgerdienste, Ordnung und Soziales
Sicherheit und Ordnung
Erdgeschoss, Zimmer 017
Tel.: 02307/965-270
Fax: 02307/965-455
E-Mail: h.sohn@bergkamen.de