Hunde (bestimmter Rassen)
Für die Haltung von Hunden der Rassen Alano, American Bulldog, Bullmastiff, Mastiff, Mastino Espanol, Mastino Napoletano, Fila Brasileiro, Dogo Argentino, Rottweiler und Tosa Inu sowie deren Kreuzungen untereinander sowie mit anderen Hunden gelten gemäß § 10 Abs. 1 Landeshundegesetz NRW (LHundG NRW) die Vorschriften für das Halten von gefährlichen Hunden mit einigen wenigen Ausnahmen entsprechend.
Kreuzungen hiernach sind Hunde, bei denen der Phänotyp einer der dort genannten Rassen deutlich hervortritt.In Zweifelsfällen hat die Halterin oder der Halter nachzuweisen, dass eine entsprechende Kreuzung nicht vorliegt.
Das Halten eines Hundes der o.g. bestimmten Rassen ist beim Bürgerbüro, Sachgebiet Ordnungsangelegenheiten, anzuzeigen. Zusätzlich ist gemäß § 4 LHundG NRW die schriftliche Erlaubnis der zuständigen Behörde einzuholen. Diese Erlaubnis kann jedoch nur erteilt werden, wenn die den Antrag stellende Person
- das achtzehnte Lebensjahr vollendet hat,
- die erforderliche Sachkunde und Zuverlässigkeit besitzt,
- in der Lage ist, den Hund sicher an der Leine zu halten und zu führen,
- sicherstellt, dass die der Ausbildung, dem Abrichten oder dem Halten dienenden Räumlichkeiten, Einrichtungen und Freianlagen eine ausbruchsichere und verhaltensgerechte Unterbringung ermöglichen,
- den Abschluss einer besonderen Haftpflichtversicherung und
- die fälschungssichere Kennzeichnung des Hundes nachweist.
Zum Formularservice für die Hundeanzeige und den Antrag auf eine Hundehaltererlaubnis gelangen Sie hier.
Hinweis:
Die Anzeige des Hundes im Bürgerbüro, Sachgebiet Ordnungsangelegenheiten, ersetzt nicht die Anmeldung im Steueramt und umgekehrt. Im Übrigen handelt ordnungswidrig, wer vorsätzlich oder fahrlässig die Haltung von Hunden nicht anzeigt.
Benötigte Unterlagen
- formloser Antrag und persönliche Vorsprache (dient gleichzeitig der Feststellung, ob der Hundehalter in der Lage ist, den Hund sicher an der Leine zu halten und zu führen)
- gültiger Personalausweis oder Reisepass
- Sachkundebescheinigung eines amtlichen Tierarztes (u.a. Kreis Unna, Veterinäramt), eines anerkannten Sachverständigen oder einer anerkannten sachverständigen Stelle
- Führungszeugnis
- Nachweis einer bestehenden Hundehalter-Haftpflichtversicherung (z.B. Versicherungspolice)
- Nachweis der fälschungssicheren Kennzeichnung des Hundes durch Mikrochip (Chipnummer)
- Nachweis der Sicherstellung, dass die der Ausbildung, dem Abrichten oder dem Halten dienenden Räumlichkeiten, Einrichtungen und Freianlagen eine ausbruchsichere und verhaltensgerechte Unterbringung ermöglichen (erfolgt durch Ortsbesichtigung)
Kosten / Gebühren
- Hundehaltererlaubnis zwischen 30,00€ und 100,00€
Ansprechperson
Heike Sohn
Sachbearbeiterin
Bürgerdienste, Ordnung und Soziales
Sicherheit und Ordnung
Erdgeschoss, Zimmer 017
Tel.: 02307/965-270
Fax: 02307/965-455
E-Mail: h.sohn@bergkamen.de