Hundehaltung
Zum Schutz der Bevölkerung und zur Vorsorge gegen mögliche Gefährdungen durch Hunde wurde in Nordrhein-Westfalen ein Landeshundegesetz (Landeshundegesetz NRW - LHundG NRW) erlassen, nachdem in der Vergangenheit wiederholt Vorfälle zu verzeichnen waren, bei denen Personen, insbesondere Kinder und ältere Menschen von Hunden angegriffen, schwer verletzt oder getötet wurden.
Mit dem Gesetz werden in Nordrhein-Westfalen für die Haltung gefährlicher, näher bestimmter und größerer Hunde besondere Pflichten und für den Umgang mit diesen Hunden Verhaltensanforderungen festgelegt. Das Gesetz soll so zu einem Rückgang der Beißvorfälle und bei den Hundehaltern zu einem verantwortungsvolleren Umgang mit Hunden führen.
Das Landeshundegesetz NRW unterscheidet und trifft hierbei Regelungen bezüglich der drei nachfolgenden Hundegruppen:
- gefährliche Hunde (§ 3 Abs. 2 LHundG NRW)
- Hunde bestimmter Rassen (§ 10 Abs. 1 LHundG NRW)
- große Hunde (§ 11 Abs. 1 LHundG NRW)
Detaillierte Informationen zu den jeweiligen Hundekategorien (u.a. Rasseeinstufung, Haltungsvoraussetzungen, Gebühren) erhalten Sie durch Anklicken der drei o.g. Hundegruppen.
Das Halten der im Landeshundegesetz NRW benannten drei Hundegruppen ist beim Ordnungsamt grundsätzlich anzuzeigen. Für gefährliche Hunde und Hunde bestimmter Rassen benötigt der Hundehalter darüber hinaus eine entsprechende Erlaubnis.
Bei einer Hundehaltung sind in Bergkamen auch die Vorgaben der "Ordnungsbehördlichen Verordnung über die Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung auf den Verkehrsflächen und in den Anlagen im Gebiet der Stadt Bergkamen" in der Fassung vom 08.08.2003 zu berücksichtigen. Hier sind u.a. in § 5 der Verordnung weitere Pflichten im Umgang mit Hunden geregelt (u.a. Anleinpflicht).
Die wichtigsten Besonderheiten und Bestimmungen für die Haltung und den Umgang mit Hunden sind in der nachfolgenden Broschüre "Informationen für Hundehalter" zusammengefasst.
In Bergkamen kann eine Freilauffläche für Hunde genutzt werden. Die zur Verfügung gestellte Fläche von ca. 2.000 qm kann über eine Zuwegung von der Werner Straße auf der südlichen Seite der Eisenbahnbrücke (Strecke Hamm-Osterfeld) erreicht werden und steht den Nutzern von 7:00 Uhr bis 20:00 Uhr zur Verfügung. Die Hundefreilauffläche ist mit einem Wildschutzzaun eingefriedet und mit einem Abfallbehälter und Bänken ausgestattet. Die Unterhaltung des Platzes obliegt den Nutzern.
Ansprechperson
Heike Sohn
Sachbearbeiterin
Bürgerdienste, Ordnung und Soziales
Sicherheit und Ordnung
Erdgeschoss, Zimmer 017
Tel.: 02307/965-270
Fax: 02307/965-455
E-Mail: h.sohn@bergkamen.de