Heirat / Hochzeit im Ausland

Sie beabsichtigen im Ausland zu heiraten?

In vielen Ländern wird von deutschen Staatsangehörigen für die Eheschließung ein sog. Ehefähigkeitszeugnis verlangt.

Dieses Ehefähigkeitszeugnis bestätigt den ausländischen Behörden, dass nach deutschem Recht die Ehe geschlossen werden kann.

Das Ehefähigkeitszeugnis erhalten Sie beim Standesamt des Wohnsitzes. Für Bergkamener ist also das Bergkamener Standesamt zuständig.

Gerne beraten wir Sie - im Rahmen unserer Möglichkeiten - welche Unterlagen weiterhin für die Eheschließung im Ausland notwendig sind. Grundsätzlich sollten Sie sich jedoch bei den entsprechenden Behörden im Ausland direkt erkundigen, welche Voraussetzungen für die Eheschließung dort gelten.

Viele deutsche Urkunden und Dokumente werden im Ausland nur mit einer Legalisation oder Apostille akzeptiert. Hierbei handelt es sich um Überbeglaubigungen; d.h. die nächsthöhere deutsche Behörde oder die konsularische Vertretung des Auslandes hier in Deutschland beglaubigt die Echtheit der vorgelegten Urkunden und Dokumente. Auch ausländische Urkunden werden in Deutschland teilweise nur mit einer Apostille oder einer Legalisation akzeptiert.

Wie Sie erkennen können, ist eine Eheschließung im Ausland nicht unbedingt "einfach und problemlos" im Urlaub zu organisieren.

Wir raten Ihnen daher dringend, sich von uns rechtzeitig persönlich beraten zu lassen; denn nur wenn alle Voraussetzungen erfüllt sind, können Sie im Ausland "Ja-sagen" und Ihre Eheschließung gilt dann auch uneingeschränkt für den deutschen Rechtsbereich.

Sie haben bereits im Ausland geheiratet und möchten Ihre Heirat jetzt in Deutschland „registrieren lassen“?

Wenn Sie im Ausland geheiratet haben, dann haben Sie die Möglichkeit, Ihre Eheschließung beim Wohnsitz-Standesamt nachbeurkunden zu lassen. Vorteil der Nachbeurkundung ist, dass Sie eine deutsche Eheurkunde erhalten, die uneingeschränkt für den deutschen Rechtsbereich Gültigkeit hat. Nicht selten kommt es vor, dass die Rechtmäßigkeit der Ehe, die ausschließlich durch eine ausländische Eheurkunde nachgewiesen wird, von Behörden und Institutionen hinterfragt und überprüft wird.

Bei Eheschließungen von Deutschen im Ausland ist es auch wichtig zu klären, ob Sie nach der Eheschließung einen nach deutschem Recht gültigen Ehenamen tragen. Auch hier beraten wir Sie gerne.


Benötigte Unterlagen

Welche Unterlagen in welcher Form benötigt werden, können wir nur nach einem persönlichen Beratungstermin mitteilen.
Bitte vereinbaren Sie einen Termin mit uns.


Kosten / Gebühren

Ausstellung eines Ehefähigkeitszeugnisses  
bei ausschließlicher deutscher Staatsangehörigkeit 40,00€
bei deutscher und ausländischer Staatsangehörigkeit 66,00€
Einsicht in das Melderegister- je Person, wenn in Bergkamen gemeldet 9,00€
Nachbeurkundung der Eheschließung: 40,00€
Eheurkunde 10,00€

Weitere Gebühren können bei Bedarf hinzukommen.


Ansprechperson

Lars-Christian Depka
Sachbearbeiter
Bürgerdienste, Ordnung und Soziales
Bürgerbüro/Standesamt
Rathausplatz 4, Zimmer 008
Tel.: 02307/965-412
Fax: 02307/965-11411
E-Mail: standesamt@bergkamen.de

Jana Nowak
Sachbearbeiterin
Bürgerdienste, Ordnung und Soziales
Bürgerbüro/Standesamt
Rathausplatz 4, Zimmer 009
Tel.: 02307/965-413
Fax: 02307/965-11411
E-Mail: standesamt@bergkamen.de

Weitere Ansprechperson

Benedikt Müller
Sachgebietsleiter
Bürgerdienste, Ordnung und Soziales
Bürgerbüro/Standesamt
Rathausplatz 4 , Zimmer 010
Tel.: 02307/965-411
Fax: 02307/965-11411
E-Mail: b.mueller@bergkamen.de

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