Grundschule (Anmeldung)
Schulpflicht:
Durch das am 30.03.2011 verabschiedete 5. Schulrechtsänderungsgesetz wurde das weitere Vorziehen des Stichtages für die Einschulung gestoppt und ab dem Schuljahr 2012 / 2013 für die Folgejahre die folgende Regelung festgeschrieben: "Die Schulpflicht beginnt für Kinder, die bis zu Beginn des 30.September das sechste Lebensjahr erreicht haben, am 01. August des selben Kalenderjahres."
Die Kinder in NRW werden somit wie folgt schulpflichtig:
Schuljahr | Geburtszeitraum |
---|---|
2022/23 |
01.10.2016 bis 30.09.2017 |
2023/24 |
01.10.2013 bis 30.09.2014 |
2024/25 |
01.10.2017 bis 30.09.2018 |
2025/26 |
01.10.2018 bis 30.09.2019 |
2026/27 |
01.10.2019 bis 30.09.2020 |
Anmeldung:
Die Anmeldungen für den Einschulungsjahrgang finden jeweils im Oktober und November des Vorjahres an den Bergkamener Grundschulen statt. Etwa im August des Vorjahres, in dem das Kind schulpflichtig wird, werden die Erziehungsberechtigten angeschrieben und über das Anmeldeverfahren informiert.
Die Eltern haben die Möglichkeit, ihr Kind an einer Grundschule ihrer Wahl anzumelden. Es besteht jedoch im Rahmen der Kapazitäten nur ein Anspruch auf Aufnahme an der Grundschule, die der Wohnung am nächsten liegt. Wird eine andere als die nächstgelegene Grundschule besucht, besteht kein Anspruch auf Übernahme von Schülerfahrkosten. Die Erziehungsberechtigten müssen in diesem Fall die Beförderung ihrer Kinder selbst organisieren und die Kosten tragen. Im Übrigen gilt die Schülerfahrkostenverordnung.
Vorzeitige Einschulung und Zurückstellung:
Kinder, die das sechste Lebensjahr nach dem Stichtag vollenden, können auf Antrag der Erziehungsberechtigten zu Beginn des Schuljahres in die Grundschule aufgenommen werden, wenn sie die erforderliche Schulreife besitzen. Die Entscheidung über die Aufnahme trifft die jeweilige Schulleitung unter Berücksichtigung des schulärztlichen Gutachtens.
Die Zurückstellung schulpflichtiger Kinder erfolgt nur in Ausnahmefällen und bei erheblichen gesundheitlichen Bedenken. Auch hierüber trifft die jeweilige Schulleitung die Entscheidung aufgrund des schulärztlichen Gutachtens.
Benötigte Unterlagen
Zur Anmeldung an der Grundschule mit dem Kind ist das Familienstammbuch oder eine Geburtsurkunde mitzubringen.
Ansprechperson
Cornelia Herbst
Sachbearbeiterin
Schulverwaltung, Weiterbildung und Sport
4. Etage, Zimmer 418
Tel.: 02307/965-394
Fax: 02307/965-11301
E-Mail: c.herbst@bergkamen.de