Großfeuerwerk (Genehmigung von)

Feuerwerke der Kategorie K III (Mittelfeuerwerk) und Kategorie IV (Höhenfeuerwerk) dürfen nur von ausgebildeten Pyrotechnik-Fachkräften abgebrannt werden.
Feuerwerke dieser Kategorien müssen bei der Stadt Bergkamen unter Verwendung des u. a. Vordruckes vom beauftragten Feuerwerker mindestens 14 Tage vorher angezeigt werden.

Feuerwerkskörper der Kategorie I (Kleinstfeuerwerke) dürfen von jeder Person über 12 Jahren das ganze Jahr über verwendet werden. Als Kleinstfeuerwerke bezeichnet man Feuerwerksscherzartikel und -Spielwaren, Tischfeuerwerk sowie Wunderkerzen etc.

Feuerwerkskörper der Kategorie K II (Kleinfeuerwerk) dürfen nur mit Genehmigung über das Jahr abgebrannt werden. Da Gegenstände dieser Klassifizierung gefährlicher sind als die der K I, ist der Verkauf auf die letzten drei verkaufsoffenen Tage eines Jahres beschränkt. Das Abbrennen ist sogar nur am letzten Tag des alten Jahres und den ersten des neuen Jahres erlaubt.



Ansprechperson

Janina Fleck
Sachbearbeiterin
Bürgerdienste, Ordnung und Soziales
Sicherheit und Ordnung
Erdgeschoss, Zimmer 015
Tel.: 02307/965-238
Fax: 02307/965-455
E-Mail: j.fleck@bergkamen.de

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