Gewerbeanzeige

Wenn Sie einen Gewerbebetrieb eröffnen möchten, den Betrieb aufgeben, verlegen oder die gewerbliche Tätigkeit wechseln oder wesentlich ändern, müssen Sie diesen Umstand der jeweils zuständigen Behörde mit amtlichem Vordruck anzeigen.

Dabei wird unterschieden zwischen einer

  • Gewerbeanmeldung,
  • Gewerbeummeldung und
  • Gewerbeabmeldung.

Sofern Sie Ihren Betrieb in eine andere Stadt verlegen, haben Sie den Betrieb abzumelden und am Ort des neuen Betriebssitzes neu anzumelden.

Die entsprechenden amtlichen Formulare können hier aufgerufen werden.

Wenn Sie den Schritt in die Selbständigkeit wagen, stehen sie am Anfang vielen offenen Fragen und unbekannten Herausforderungen gegenüber. Damit die ersten Schritte möglichst reibungslos verlaufen, hilft Ihnen der Behördenwegweiser die richtigen Behörden und Ämter zu finden -
www.bmwi-wegweiser.de.


Benötigte Unterlagen

gültiger Personalausweis oder Reisepass; bei Ausländern Nationalpass und ggf. Aufenthaltserlaubnis

  • bei Bevollmächtigung eine schriftliche Vollmacht und Ausweis des Vollmachtgebers sowie des Bevollmächtigten
  • Handelsregisterauszug bei eingetragenen Firmen, ggf. Kopie des notariellen Gründungsvertrags/Gesellschaftervertrags bei Firmen in Gründung
  • Erlaubnis bzw. Konzession bei Ausübung eines erlaubnispflichtigen Gewerbes (z.B. Maklertätigkeit, Güterkraftverkehr)

Im Einzelfall kann die Vorlage weiterer Unterlagen erforderlich sein.


Kosten / Gebühren

  • Gewerbe-Anmeldung:
    a) für natürliche Personen und vertretungsberechtigte Gesellschafter von Personengesellschaften, die keine juristische Personen sind: 26,00 €
    b) für juristische Personen, auch wenn sie vertretungsberechtigte Gesellschafter von Personengesellschaften sind: 33,00 €
    c) für jeden weiteren gesetzlichen Vertreter bei juristischen Personen: 13,00 €

  • Gewerbe-Ummeldung:
    a) für natürliche Personen und vertretungsberechtigte Gesellschafter von Personengesellschaften, die keine juristische Personen sind: 26,00 €
    b) für juristische Personen, auch wenn sie vertretungsberechtigte Gesellschafter von Personengesellschaften sind: 33,00 €
    c) für jeden weiteren gesetzlichen Vertreter bei juristischen Personen: 13,00 €

  • Gewerbe-Abmeldung: gebührenfrei

  • Zweitschrift der Gewerbe-Anmeldung: 15,00 €

Ansprechperson

Sonja Hampel
Sachbearbeiterin
Bürgerdienste, Ordnung und Soziales
Sicherheit und Ordnung
Erdgeschoss, Zimmer 017
Tel.: 02307/965-361
Fax: 02307/965-455
E-Mail: s.hampel@bergkamen.de

Heike Sohn
Sachbearbeiterin
Bürgerdienste, Ordnung und Soziales
Sicherheit und Ordnung
Erdgeschoss, Zimmer 017
Tel.: 02307/965-270
Fax: 02307/965-455
E-Mail: h.sohn@bergkamen.de

Mein Bergkamen

Hotspots Bergkamen

Hotspots Bergkamen

Sehen Sie sich die kostenfreien WLAN-Standorte in Bergkamen an!

Veranstaltungskalender

April 2024
Mo Di Mi Do Fr Sa So
1
2
4
8
9
10
11
13
14
16
17
18
19
20
22
23
24
25
28
29
30
    

Stadtfilm

Stadtfilm Bergkamen

Ein filmischer Überblick über die Stadt Bergkamen - anschauen lohnt sich!

Wichtige Information

Das Bürgerbüro ist umgezogen und befindet sich jetzt nördlich des Busbahnhofes im Rathausplatz 4, zwischen der Sparkasse und dem Kundencenter der GSW.