Geburt (Beurkundung einer)
Das Bergkamener Standesamtsteam gratuliert Ihnen zu Ihrem Nachwuchs!
Jede Geburt eines Kindes muss binnen einer Woche in Deutschland beim zuständigen Standesamt angezeigt werden und wird dort beurkundet.
Die meisten Bergkamener Babys kommen in den Krankenhäusern der umliegenden Städte zur Welt, so dass das Standesamt Bergkamen selten zuständig für die Beurkundung ist, denn anzumelden ist das Kind immer beim Standesamt des Geburtsortes - nicht beim Standesamt des Wohnsitzes der Eltern.
Benötigte Unterlagen
- Geburtsurkunden der Eltern
- Heiratsurkunde der Eltern
- bei unverheirateten Eltern zusätzlich: Vaterschaftsanerkennung
- Geburtsanzeige der Hebamme/des Arztes
- Personalausweis der Eltern
- im Einzelfall werden weitere Urkunden/Dokumente benötigt
Kosten / Gebühren
Die Beurkundung der Geburt ist gebührenfrei.
Es werden gebührenfreie Urkunden für die Sozialversicherung sowie gebührenfreie Bescheinigung für Kinder-/Elterngeld, für religiöse Zwecke und Mutterschaftshilfe ausgestellt.
Jede weitere gewünschte Urkunde: 10,00€, ab der 2. Urkunde: 5,00€.
Ansprechperson
Benedikt Müller
Sachgebietsleiter
Bürgerdienste, Ordnung und Soziales
Bürgerbüro/Standesamt
Rathausplatz 4 , Zimmer 010
Tel.: 02307/965-411
Fax: 02307/965-11411
E-Mail: b.mueller@bergkamen.de