Fördermöglichkeiten (Städtepartnerschaften)

Eine finanzielle Förderung von städtepartnerschaftlichen Maßnahmen ist nur unter bestimmen Voraussetzungen möglich. Die geltenden Bedingungen finden Sie in den entsprechenden Richtlinien.

Den unter Paragraph IV „Antragsverfahren“ genannten Antrag sowie die o.g. Richtlininen finden Sie als Formular im PDF-Format hier.


Benötigte Unterlagen

  • Ausgefüllter Antrag auf Förderung einer städtepartnerschaftlichen Begegnung

Ansprechperson

Natalja Wilde
Städtepartnerschaftsbeauftragte
Zentrale Dienste -Organisation-
1. Etage, Zimmer 117
Tel.: +49 (0)2307/965-202
Fax: +49 (0)2307/965-11219
E-Mail: n.wilde@bergkamen.de

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