Feuerschalen und Feuerkörben (Benutzung von)

Handelsübliche Feuerschalen und Feuerkörbe sind im Sinne des Immissionsschutzrechts „nicht genehmigungsbedürftige Anlagen“, die der Wärmegewinnung als sogenannte Wärme- oder Gemütlichkeitsfeuer dienen und an lauschigen Sommerabenden ein behagliches Ambiente verbreiten. Der Blick in die offenen Flammen ist jedoch mit Vorsicht zu genießen. So dürfen Feuerschalen und Feuerkörbe nur mit zulässigen Brennstoffen betrieben werden und es sind Sicherheitsabstände einzuhalten. Verboten ist die Verwendung von Feuerschalen und Feuerkörben zum Zweck der Abfallbeseitigung, z. B. durch die Verbrennung von Pflanzenabfällen wie Baum- und Strauchschnitt.

Ausführliche Informationen zur Benutzung von Feuerschalen und Feuerkörben können Sie dem hier abrufbaren Informationsblatt entnehmen. Für weitere Information können Sie sich an die unten aufgeführte Ansprechperson wenden.



Ansprechperson

Heike Sohn
Sachbearbeiterin
Bürgerdienste, Ordnung und Soziales
Sicherheit und Ordnung
Erdgeschoss, Zimmer 017
Tel.: 02307/965-270
Fax: 02307/965-455
E-Mail: h.sohn@bergkamen.de

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