Erschließungsbeiträge
Erschließungsbeiträge werden bei der erstmaligen Erstellung einer Erschließungsanlage (Straßen, Gehwege, Entwässerungsanlagen, etc.) erhoben. Zahlungspflichtig sind die anliegenden Grundstückseigentümer. Die Höhe des Beitrags richtet sich nach den entstandenen Kosten für die Erschließungsanlage und nach der Größe und Bebauungsdichte des beitragspflichtigen Grundstückes. Geregelt ist die Erhebung der Erschließungsbeiträge in der „Satzung über die Erhebung von Erschließungsbeiträgen in der Stadt Bergkamen“.
Ansprechpersonen
Meike Scherney
Sachgebietsleitung | Bauverwaltung
Bauaufsicht, Bauberatung, Bauverwaltung
6. Etage, Zimmer 615
Tel.: 02307/965-375
Fax: 02307/69299
E-Mail: m.scherney@bergkamen.de
Elke Neumann
Sachbearbeiterin | Bauverwaltung
Bauaufsicht, Bauberatung, Bauverwaltung
6. Etage, Zimmer 614
Tel.: 02307/965-251
Fax: 02307/965-424
E-Mail: el.neumann@bergkamen.de
Camilla Przybyla
Sachbearbarbeiterin | Bauverwaltung
Bauaufsicht, Bauberatung, Bauverwaltung
6. Etage, Zimmer 614
Tel.: 02307/965-468
Fax: 02307/69299
E-Mail: c.przybyla@bergkamen.de