Denkmalschutz
Bei der Unteren Denkmalbehörde wird ein Verzeichnis aller Bau- und Bodendenkmäler im Stadtgebiet geführt. Schützenswerte Bauten können unter Denkmalschutz gestellt werden. Dadurch wird die Erhaltung bestehender Bau- oder Bodendenkmäler überwacht. So soll sichergestellt werden, dass bedeutende oder typische Bauwerke der Vergangenheit und historische Bodenschätze der Nachwelt erhalten bleiben.
Baumaßnahmen an bestehenden Baudenkmälern oder im Bereich von Bodendenkmälern sind nach dem Denkmalschutzgesetz in jedem Fall erlaubnispflichtig. Eine solche Erlaubnis kann bei der Unteren Denkmalbehörde beantragt werden.