Bürgerbegehren und Bürgerentscheid
Die Bergkamener Bürgerinnen und Bürger haben die Möglichkeit, durch Bürgerbegehren und Bürgerentscheid Einfluss auf kommunalpolitische Entscheidungen zu nehmen. So können sie gemäß § 26 Gemeindeordnung beantragen (Bürgerbegehren), dass sie an Stelle des Rates über eine Angelegenheit der Stadt Bergkamen selbst entscheiden (Bürgerentscheid).
Die Einzelheiten des Verfahrens regelt die Satzung für die Durchführung von Bürgerentscheiden in der Stadt Bergkamen vom 08.06.2015.
Weitere Informationen finden Sie unter:
Ansprechperson
Thomas Hartl
Amtsleiter
Zentrale Dienste
1. Etage, Zimmer 101
Tel.: 02307/965-219
Fax: 02307/965-11219
E-Mail: t.hartl@bergkamen.de