Bewachungsgewerbe

Ein Bewachungsgewerbe übt aus, wer gewerbsmäßig Leben oder Eigentum fremder Personen vor Eingriffen Dritter bewacht. Darunter fallen u.a. Bewachungstätigkeiten wie Gebäude- und Kraftfahrzeugüberwachung, Personenschutz oder auch Geld- und Werttransporte.

Die Tätigkeit im Bewachungsgewerbe setzt eine behördliche Erlaubnis voraus, die nur erteilt werden kann, wenn die persönliche Zuverlässigkeit nachgewiesen wird und ein Mittelnachweis, ein Unterrichtungsnachweis sowie ein Versicherungsnachweis vorliegt.

Anstellung von Bewachungspersonal

Mit der Durchführung von Bewachungsaufgaben darf der Unternehmer nur Personen beschäftigen, die volljährig und zuverlässig sind und die von der IHK über die bei der Ausübung der Bewachungstätigkeit notwendigen rechtlichen und fachpraktischen Kenntnisse unterrichtet wurden.

Der Unternehmer hat ferner die Pflicht, das zur Einstellung vorgesehene Wachpersonal, dem Ordnungsamt unverzüglich anzuzeigen. Der Meldung ist ein entsprechender IHK-Unterrichtungs- bzw. Sachkundenachweis sowie eine Kopie des Personalausweises beizufügen, damit von der Ordnungsbehörde die fachliche Qualifikation und die Zuverlässigkeit des Bewachungsmitarbeiters überprüft werden kann.

Für die Überprüfung des Wachpersonals wird eine Gebühr in Höhe von 25,00 € pro Person erhoben.


Benötigte Unterlagen

  • Personalausweis/Pass
  • Polizeiliches Führungszeugnis
  • Auszug aus dem Gewerbezentralregister
  • Unterrichtungsnachweis der IHK
  • Haftpflichtversicherungsnachweis gemäß § 6 der Bewachungsverordnung
  • Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamtes
  • Auskunft aus der Schuldnerkartei des für den Wohnort zuständigen Amtsgerichts
  • Nachweis der erforderlichen finanziellen Mittel oder Sicherheiten, um den Betrieb mindestens sechs Monate aufrecht erhalten zu können (z.B. Bankbürgschaft, Finanzierungszusage einer Bank, eigene Mittel)

Kosten / Gebühren

  • Bewachung von Eigentum: 750,00€
  • Bewachung von Personen: 750,00€
  • Bewachung von Eigentum und Personen: 1.500,00€

Ansprechperson

Sonja Hampel
Sachbearbeiterin
Bürgerdienste, Ordnung und Soziales
Sicherheit und Ordnung
Erdgeschoss, Zimmer 017
Tel.: 02307/965-361
Fax: 02307/965-455
E-Mail: s.hampel@bergkamen.de

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