Beurkundungen (Jugendamt)
Beim Jugendamt können Beurkundungen kostenlos vorgenommen werden.
Die regelmäßig vorkommenden Beurkundungen sind:
- Anerkennung der Vaterschaft
- Zustimmungen zur Vaterschaftsanerkennung
- Anerkennung der Mutterschaft (nur bei Auslandsberührung in Einzelfällen erforderlich)
- Verpflichtung zum Unterhalt
- Sorgeerklärungen
Bei den Unterhaltsverpflichtungsurkunden wird auch eine vollstreckbare Ausfertigung für den Unterhaltsberechtigten erteilt, mit der dann ggf. auch die Zwangsvollstreckung betrieben werden kann.
Sorgeerklärungen sind bei Kindern, deren Eltern nicht miteinander verheiratet waren und sind, möglich. Allerdings müssen beide Elternteile eine entsprechende Sorgeerklärung unterschreiben, entweder in einer gemeinsamen Urkunde oder in zwei getrennten Erklärungen.
Liegt bereits eine gerichtliche Entscheidung zum Sorgerecht vor, ist eine Sorgeerklärung nicht mehr möglich.
Für die Beurkundung ist eine vorherige Terminsabsprache notwendig!
Benötigte Unterlagen
- Geburtsurkunde des Kindes, gültiger Ausweis oder Pass
Ansprechpersonen
Ute Korte
Sachbearbeiterin
Jugendamt - Vormundschaften / Beistandschaften
3. Etage, Zimmer 312
Tel.: 02307/965-262
Fax: 02307/69299
E-Mail: u.korte@bergkamen.de
Karin Ziepel
Sachbearbeiterin
Jugendamt - Vormundschaften / Beistandschaften
3. Etage, Zimmer 312
Tel.: 02307/965-442
Fax: 02307/69299
E-Mail: k.ziepel@bergkamen.de
Andreas Reiß
Sachbearbeiter
Zimmer 213
Tel.: 02307/965-256
Fax: 02307/69299
E-Mail: a.reiss@bergkamen.de