Beistandschaft

Auf Antrag eines alleinerziehenden Elternteils kann eine Beistandschaft beim Jugendamt eingerichtet werden.
Aufgabe des Beistandes ist die Feststellung der Vaterschaft und/oder die Geltendmachung von Unterhaltsansprüchen.

Bei einem Kind, dessen Eltern bei Geburt des Kindes nicht mit einander verheiratet sind,  muss die Vaterschaft erst festgestellt werden. Wenn der Vater die Vaterschaft anerkennen will, kann dies kostenlos bei jedem Jugendamt beurkundet werden. Wenn der Vater sich weigert, die Vaterschaft anzuerkennen, muss die Vaterschaft gerichtlich festgestellt werden. In diesem Fall kann das Jugendamt als Beistand alle Schritte, die hierfür notwendig sind, einleiten und das Kind auch in dem Verfahren auf Feststellung der Vaterschaft vor Gericht vertreten.

Außerdem kann der Beistand den Unterhaltsanspruch des Kindes gegen den barunterhaltspflichtigen Elternteil geltend machen. Die Höhe des Unterhalts kann berechnet werden. Wenn eine gütliche Einigung über die Höhe des zu zahlenden Unterhalts erfolgt, kann der Unterhaltsanspruch bei jedem Jugendamt kostenlos vom barunterhaltspflichtigen Elternteil urkundlich anerkannt werden.
Andernfalls kann der Beistand den Unterhaltsanspruch des Kindes auch gerichtlich geltend machen.
Falls gewünscht, können im Rahmen einer Beistandschaft die Unterhaltszahlungen auch an das Jugendamt geleistet und dann an den betreuenden Elternteil weitergeleitet werden.


Benötigte Unterlagen

  • Geburtsurkunde des Kindes, ggf. bestehende Unterhaltstitel

Ansprechpersonen

Ute Korte
Sachbearbeiterin
Jugendamt - Vormundschaften / Beistandschaften
3. Etage, Zimmer 312
Tel.: 02307/965-262
Fax: 02307/69299
E-Mail: u.korte@bergkamen.de

Karin Ziepel
Sachbearbeiterin
Jugendamt - Vormundschaften / Beistandschaften
3. Etage, Zimmer 312
Tel.: 02307/965-442
Fax: 02307/69299
E-Mail: k.ziepel@bergkamen.de

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