Bauvorbescheid

Ein Vorbescheid dient dazu, eine rechtssichere Aussage über die generelle Bebaubarkeit eines Grundstückes zu treffen. In der Regel wird daher nur die Prüfung der planungsrechtlichen Zulässigkeit eines Bauvorhabens beantragt. Entsprechen die späteren Bauantragsunterlagen inhaltlich dem Vorbescheid, so besteht in den im Vorbescheid geprüften Punkten ein Rechtsanspruch auf eine Baugenehmigung.


Benötigte Unterlagen

  • Bauantragsformular (Vorbescheid ankreuzen)
  • Lageplan im Maßstab 1:500
  • Alle für die Beurteilung der Fragestellung zum Vorbescheid erforderlichen Angaben (Zeichnungen oder Text)

Kosten / Gebühren

  • Die Gebühren sind abhängig von der Art und Größe der baulichen Anlage.

Ansprechperson

Daniel Schilling
6. Etage, Zimmer 615
Tel.: 02307/965-268
Fax: 02307/965-424
E-Mail: bauen@bergkamen.de

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