Bauvorbescheid

Ein Vorbescheid dient dazu, eine rechtssichere Aussage über die generelle Bebaubarkeit eines Grundstückes zu treffen. In der Regel wird daher nur die Prüfung der planungsrechtlichen Zulässigkeit eines Bauvorhabens beantragt. Entsprechen die späteren Bauantragsunterlagen inhaltlich dem Vorbescheid, so besteht in den im Vorbescheid geprüften Punkten ein Rechtsanspruch auf eine Baugenehmigung.


Benötigte Unterlagen

  • Bauantragsformular (Vorbescheid ankreuzen)
  • Lageplan im Maßstab 1:500
  • Alle für die Beurteilung der Fragestellung zum Vorbescheid erforderlichen Angaben (Zeichnungen oder Text)

Kosten / Gebühren

  • Die Gebühren sind abhängig von der Art und Größe der baulichen Anlage.

Ansprechpersonen

BImschG-Vorhaben, Störfallbetriebe und große Sonderbauten für das gesamte Stadtgebiet

N.N.

Bezirk Rünthe und Overberge

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Brigitte Höhmann
Sachbearbeiterin
Bauaufsicht und Bauberatung
6. Etage, Zimmer 619
Tel.: 02307/965-346
Fax: 02307/965-424
E-Mail: b.hoehmann@bergkamen.de

Bezirk Heil, Oberaden und Weddinghofen West

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Marina Langhans
Sachbearbeiterin
Bauaufsicht und Bauberatung
6. Etage, Zimmer 617
Tel.: 02307/965-368
Fax: 02307/965-424
E-Mail: m.langhans@bergkamen.de

Bezirk Mitte und Weddinghofen Ost

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Ivonne Lenburg
Sachbearbeiterin
Bauaufsicht und Bauberatung
6. Etage, Zimmer 617
Tel.: 02307/965-347
Fax: 02307/965-424
E-Mail: i.lenburg@bergkamen.de

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