Baulasten
Eine Baulast ist eine öffentlich-rechtliche Verpflichtung, die Eigentümer und ihre Rechtsnachfolger für ihr Grundstück übernehmen. Sie wird erforderlich, um Voraussetzungen für die Erteilung einer Baugenehmigung auf einem anderen (benachbarten) Grundstück zu schaffen. Beispiele sind die Übernahme von Erschließungs-, Abstandflächen- oder Vereinigungsbaulasten.
Die Baulasten werden im Baulastenverzeichnis geführt und können erst dann auf Antrag gelöscht werden, wenn kein öffentlich-rechtliches Interesse mehr besteht.
Benötigte Unterlagen für die Eintragung einer Baulast
- Lageplan, ggf. vom Öffentlich bestellten Vermessungsingenieur
- Antrag auf Eintragung einer Baulast in das Baulastenverzeichnis (§ 83 BauO NRW)
Ansprechpersonen
Eintragung von Baulasten
Camilla Przybyla
Sachbearbeiterin | Bauverwaltung
Bauaufsicht, Bauberatung, Bauverwaltung
6. Etage, Zimmer 614
Tel.: 02307/965-468
Fax: 02307/69299
E-Mail: c.przybyla@bergkamen.de
Elke Neumann
Sachbearbeiterin | Bauverwaltung
Bauaufsicht, Bauberatung, Bauverwaltung
6. Etage, Zimmer 614
Tel.: 02307/965-251
Fax: 02307/965-424
E-Mail: el.neumann@bergkamen.de
Auskünfte aus dem Baulastenverzeichnis
Jaqueline Paul
Auskünfte (Baulasten/Bauaktenarchiv)
6. Etage, Zimmer 613
Tel.: 02307/965-345
E-Mail: j.paul@bergkamen.de
Dorothea Gottwald
Auskünfte (Baulasten/Bauaktenarchiv)
6. Etage, Zimmer 613
Tel.: 02307/965-374
Fax: 02307/69299
E-Mail: d.gottwald@bergkamen.de
Benötigte Unterlagen für eine Auskunft aus dem Baulastenverzeichnis
- Antrag auf Auskunft aus dem Baulastenverzeichnis
- Nachweis des berechtigten Interesses an der Auskunft aus dem Baulastenverzeichnis