Baulasten

Eine Baulast ist eine öffentlich-rechtliche Verpflichtung, die Eigentümer und ihre Rechtsnachfolger für ihr Grundstück übernehmen. Sie wird erforderlich, um Voraussetzungen für die Erteilung einer Baugenehmigung auf einem anderen (benachbarten) Grundstück zu schaffen. Beispiele sind die Übernahme von Erschließungs-, Abstandflächen- oder Vereinigungsbaulasten.
Die Baulasten werden im Baulastenverzeichnis geführt und können erst dann auf Antrag gelöscht werden, wenn kein öffentlich-rechtliches Interesse mehr besteht.


Benötigte Unterlagen für die Eintragung einer Baulast


Ansprechpersonen

Eintragung von Baulasten

Camilla Przybyla
Sachbearbeiterin | Bauverwaltung
Bauaufsicht, Bauberatung, Bauverwaltung
6. Etage, Zimmer 614
Tel.: 02307/965-468
Fax: 02307/69299
E-Mail: c.przybyla@bergkamen.de

Elke Neumann
Sachbearbeiterin | Bauverwaltung
Bauaufsicht, Bauberatung, Bauverwaltung
6. Etage, Zimmer 614
Tel.: 02307/965-251
Fax: 02307/965-424
E-Mail: el.neumann@bergkamen.de

Auskünfte aus dem Baulastenverzeichnis

Jaqueline Paul
Auskünfte (Baulasten/Bauaktenarchiv)
6. Etage, Zimmer 613
Tel.: 02307/965-345
E-Mail: j.paul@bergkamen.de

Dorothea Gottwald
Auskünfte (Baulasten/Bauaktenarchiv)
6. Etage, Zimmer 613
Tel.: 02307/965-374
Fax: 02307/69299
E-Mail: d.gottwald@bergkamen.de


Benötigte Unterlagen für eine Auskunft aus dem Baulastenverzeichnis

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