Bauantrag
Eine Baugenehmigung ist abgesehen von freigestellten Bauvorhaben im Bereich eines rechtskräftigen Bebauungsplanes und einigen in der Landesbauordnung festgelegten Ausnahmen die öffentlich-rechtliche Voraussetzung, Ihr geplantes Bauvorhaben zu realisieren.
Auch Nutzungsänderungen bedürfen, unabhängig davon, ob bauliche Veränderungen durchgeführt werden oder nicht, einer Genehmigung.
Zudem sind auch Abbruchvorhaben bei baulichen Anlagen genehmigungspflichtig. Dies gilt nicht für frei stehende Gebäude der Gebäudeklassen 1 bis 3.
Benötigte Unterlagen
- Bauantragsformulare
- Lageplan im Maßstab 1:500
- Auszug aus der Liegenschafts-/Flurkarte
- Bauzeichnungen (Grundrisse, Schnitte, Ansichten) M 1:100
- Baubeschreibung
- Berechnung der Grundflächenzahl (GRZ) und der Geschossflächenzahl (GFZ)
- Berechnung des umbauten Raumes
- Rechnerischer Nachweis über die Höhe des Fußbodens des höchstgelegenen Aufenthaltsraumes
- Statistikbogen des Landesbetriebes Information und Technik Nordrhein-Westfalen (IT NRW)
Für besondere Bauvorhaben (Sonderbauten) können weitere Unterlagen erforderlich werden.
Kosten / Gebühren
- Die Gebühren sind abhängig von der Art und Größe der baulichen Anlage. Sie werden gemäß der Allgemeinen Verwaltungsgebührenordnung NRW (AVwGebO NRW) - Tarifstelle 03 - Bau, Gebäude und Wohnen, Raumordnung - in der jeweils aktuellen Fassung, erhoben.
Ansprechperson
Daniel Schilling
Bauberatung
6. Etage, Zimmer 615
Tel.: 02307/965-268
Fax: 02307/965-424
E-Mail: bauen@bergkamen.de