Asylbewerber (Leistungen an)

Die Stadt Bergkamen ist für die Aufnahme und Unterbringung der zugewiesenen ausländischen Flüchtlinge zuständig. Es handelt sich hierbei fast ausschließlich um Asylbewerber, die zuvor in einer Unterbringungseinrichtung des Landes untergebracht waren.

Neben der Versorgung mit Wohnraum erfolgt eine grundlegende soziale Betreuung dieser Menschen.

Soweit Asylbewerber, geduldete Personen oder Personen mit einem nur vorübergehenden Aufenthaltstitel nicht in der Lage sind, ihren Lebensunterhalt aus eigenen Mitteln zu bestreiten, erhalten sie Leistungen im Rahmen des sog. Asylbewerberleistungsgesetzes (AsylbLG).

Eine generelle Einkommensgrenze für finanzielle Leistungen gibt es in diesen Fällen nicht. Genauso individuell wie das Leben jedes Einzelnen ist der jeweilige Anspruch für Leistungen nach dem AsylbLG. Im Vordergrund steht hierbei zunächst eine grundlegende Beratung im Einzelfall.

Die Leistungen werden in Form von finanziellen Mitteln als Zuschuss oder als Darlehen oder in bestimmten Fällen auch als Sachleistungen zur Verfügung gestellt.

Ob Sie Anspruch auf Leistungen nach dem AsylbLG haben ist von vielen Faktoren abhängig, und kann daher nur in einem persönlichen Gespräch mit Ihrem Ansprechpartner im Sachgebiet Soziales geklärt werden.


Benötigte Unterlagen

  • Aufenthaltsdokumente
  • Nachweise sämtlicher Ein- und Ausgaben

Ansprechpersonen

Buchstaben A-K

N. Böhme
Sachbearbeiterin
Bürgerdienste, Ordnung und Soziales
3. Etage, Zimmer 318
Tel.: 02307/965-439
Fax: 02307/69299
E-Mail: n.boehme@bergkamen.de

Buchstaben L-Z

Heike Derksen
Sachbearbeiterin
Bürgerdienste, Ordnung und Soziales
3. Etage, Zimmer 318
Tel.: 02307/965-279
Fax: 02307/69299
E-Mail: h.derksen@bergkamen.de

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