Anregungen und Beschwerden gem. § 24 GO NRW

Jeder kann sich gemäß § 24 Gemeindeordnung mit einer Anregung oder Beschwerde schriftlich an den Rat der Stadt Bergkamen wenden. Der Rat oder ein Ausschuss muss den Antrag behandeln und beantworten.

Für Anregungen und Beschwerden, die nicht den Rat der Stadt Bergkamen betreffen, wenden Sie sich bitte an die Beschwerdestelle.

Die näheren Einzelheiten zu § 24 regelt der § 6 der Hauptsatzung der Stadt Bergkamen wie folgt:

(1) Jede Person hat das Recht, sich einzeln oder in Gemeinschaft mit anderen schriftlich mit Anregungen oder Beschwerden an den Rat zu wenden. Anregungen und Beschwerden müssen Angelegenheiten betreffen, die in den Aufgabenbereich der Stadt fallen.

(2) Anregungen und Beschwerden, die nicht in den Aufgabenbereich der Stadt fallen, sind vom Bürgermeister an die zuständige Stelle weiterzuleiten. Die Antragstellenden sind hierüber zu unterrichten.

(3) Eingaben von Bürgerinnen und Bürgern, die weder Anregungen oder Beschwerden zum Inhalt haben (z. B. Fragen, Erklärungen, Ansichten etc.), sind ohne Beratung vom Bürgermeister zurückzugeben.

(4) Für die Erledigung von Anregungen und Beschwerden i. S. von Abs. 1 bestimmt der Rat den Haupt- und Finanzausschuss.

(5) Anregungen und Beschwerden können direkt an einen Ausschuss zur inhaltlichen Stellungnahme gegeben werden. Darüber hinaus kann der Haupt- und Finanzausschuss Anregungen und Beschwerden an einen Ausschuss zur inhaltlichen Stellungnahme verweisen. Danach überweist der Ausschuss die Anregungen und Beschwerden an den Haupt- und Finanzausschuss zur Entscheidung. Bei der Überweisung kann der Ausschuss Empfehlungen aussprechen, an die der Haupt- und Finanzausschuss bei der Entscheidung nicht gebunden ist.

(6) Das Recht des Rates, die Entscheidung einer Angelegenheit, die den Gegenstand einer Anregung oder Beschwerde bildet, an sich zu ziehen (§ 41 Abs. 2,3 GO), bleibt unberührt.

(7) Von einer Prüfung von Anregungen und Beschwerden soll abgesehen werden, wenn

a) der Inhalt einen Straftatbestand erfüllt,
b) gegenüber bereits geprüften Anregungen oder Beschwerden kein neues Sachvorbringen vorliegt.

(8) Die Antragstellenden sind über die Stellungnahme des nach Abs. 4 zuständigen Ausschusses durch den Bürgermeister zu unterrichten.


Ansprechperson

Luka Scheerer
Sachbearbeiter
Zentrale Dienste -Organisation-
1. Etage, Zimmer 116
Tel.: 02307/965-498
Fax: 02307/965-11219
E-Mail: ratsbuero@bergkamen.de

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