Abgeschlossenheitsbescheinigungen

Die Abgeschlossenheitsbescheinigung ist die Voraussetzung dafür, Teileigentum an Gebäuden mit mehreren Wohneinheiten zu bilden. Es wird bescheinigt, dass die Einheiten in sich abgeschlossen sind. Dabei ist wichtig, dass jede Einheit eine Küche, ein Bad mit WC sowie einen eigenen Zugang besitzt und gegenüber den anderen Einheiten abgegrenzt ist.


Benötigte Unterlagen

Baupläne des Gebäudes:

  • Grundrisse aller Geschosse (einschl. Spitzboden, auch wenn dieser ungenutzt ist)
  • Schnitte
  • Ansichten
  • Lageplan

In den Zeichnungen sind alle zu einer Einheit gehörenden Räume mit der Nummer der Einheit zu versehen, die Gemeinschaftsräume mit einem „G“.


Ansprechperson

Katja Weidemann
Sachbearbeiterin | Bauverwaltung
Bauaufsicht, Bauberatung, Bauverwaltung
6. Etage, Zimmer 618
Tel.: 02307/965-343
Fax: 02307/965-424
E-Mail: k.weidemann@bergkamen.de

Erreichbarkeit: Mo, Di, Do, Fr. - 08:30 - 12:00 Uhr

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