Terminvereinbarung im Bürgerbüro grundsätzlich empfohlen

25.03.2024 08:52 Uhr

Um einen reibungslosen und effizienten Ablauf zu gewährleisten, sollte für sämtliche Angelegenheiten im Bürgerbüro grundsätzlich ein Termin vereinbart werden. Ausnahmen, die ohne vorherige Terminvereinbarung am Schnellschalter des Bürgerbüros bearbeitet werden können, umfassen folgende Anliegen:

  • Abholung von Personalausweisen und Reisepässen
  • Setzen einer Personalausweis-PIN
  • Aktivierung der Online-Funktion im Personalausweis
  • Beantragung von Führungszeugnissen und Gewerbezentralregisterauszügen
  • Ausstellung von Meldebescheinigungen
  • Bescheinigung der SteuerID
  • Beantragung von Sperrmüll
  • Ausgabe von Untersuchungsberechtigungsscheinen

Der Schnellschalter ist von Montag bis Freitag während der regulären Öffnungszeiten des Bürgerbüros für Personen ohne Termin geöffnet. Dabei ist zu beachten, dass für alle anderen Anliegen weiterhin eine vorherige Terminvereinbarung erforderlich ist. An Samstagen ist der Schnellschalter nicht besetzt, sodass Anliegen an diesen Tagen nur mit Termin bearbeitet werden können.

Des Weiteren macht das Bürgerbüro darauf aufmerksam, dass dort weder die RUHR.TOPCARD noch Werbeartikel der Stadt Bergkamen erhältlich sind. Die RUHR.TOPCARD kann online bestellt oder ab dem 1. April im Kulturreferat (das sich direkt neben dem Bürgerbüro befindet) erworben werden. Werbeartikel der Stadt sind über den Online-Shop oder beim Stadtmarketing erhältlich.

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