Richter ohne Robe: Schöffen gesucht

30.01.2023 09:15 Uhr

Die Stadt Bergkamen sucht Bürgerinnen und Bürger, die ab dem 1.1.2024 für einen Zeitraum von fünf Jahren an einer Tätigkeit als Schöffin oder Schöffe bei den Schöffengerichten und den Strafkammern des Landgerichts interessiert sind. Darunter versteht sich ein richterliches Ehrenamt in Strafsachen am Amtsgericht Unna oder Landgericht Dortmund. Ebenfalls werden Jugendschöffinnen und Jugendschöffen gesucht, die neben den allgemeinen Voraussetzungen zusätzlich erzieherisch befähigt und in der Jugenderziehung erfahren sein sollen.

Schöffinnen und Schöffen haben als Laienrichterinnen und Laienrichter, ohne juristische Vorbildung, allerdings ausgestattet mit dem gleichen Stimmrecht wie die Berufsrichterinnen und Berufsrichter die Aufgabe, gemeinsam mit diesen die Tat einer Angeklagten oder eines Angeklagten zu beurteilen und ein Strafmaß festzulegen. Da sie gleichberechtigt an der Hauptverhandlung in Strafsachen mitwirken, sollten sich Bewerberinnen und Bewerber ihrer Rolle und Verantwortung in gleicher Weise gegenüber Angeklagten, Öffentlichkeit und Geschädigten bewusst sein.

Schöffin bzw. Schöffe kann nur werden, wer die deutsche Staatsangehörigkeit besitzt. Der Besitz einer weiteren Staatsangehörigkeit neben der deutschen steht einer Bewerbung jedoch nicht entgegen. Der Wohnsitz muss in Bergkamen sein und die sich bewerbende Person muss bei Amtsantritt am 1.1.2024 mindestens 25 Jahre alt und darf nicht älter als 69 Jahre sein. Das verantwortungsvolle Ehrenamt verlangt von den Schöffinnen und Schöffen, die auch gesundheitlich nicht eingeschränkt sein sollten, ein hohes Maß an sozialer Kompetenz und Unvoreingenommenheit.

Über die Aufnahme von Personen in die Schöffenvorschlagsliste entscheidet im Bereich des Schöffenamtes der Rat der Stadt Bergkamen, für die Jugendschöffinnen und Jugendschöffen der Jugendhilfeausschuss. Diese Liste wird sodann öffentlich ausgelegt und jede Person hat das Recht, Einspruch zu erheben, falls Personen in die Vorschlagsliste aufgenommen wurden, die nicht für das Schöffenamt geeignet scheinen. Mit den eventuell im Rahmen der öffentlichen Auslegung eingegangenen Einsprüchen wird die Liste anschließend an das Amtsgericht Kamen übersandt.

Dort tritt ein Schöffenwahlausschuss zusammen und wählt aus der Vorschlagsliste die erforderliche Zahl der Schöffinnen und Schöffen, die anschließend durch das Amtsgericht entsprechend benachrichtigt werden. Sollten Sie an einer Schöffentätigkeit interessiert sein, bewerben Sie sich bitte bis zum 31.3.2023 unter Angabe Ihres Namens, Geburtsnamens, Geburtsdatums, Geburtsortes (evtl. Kreis), Berufes (sollten Sie im öffentlichen Dienst beschäftigt sein, geben Sie bitte auch Ihre Tätigkeit dort an) und Ihrer Anschrift.

Sie können nur in eine Vorschlagsliste aufgenommen werden, daher sollten Sie sich bereits vor der Bewerbung entscheiden, in welchem Bereich Sie tätig sein möchten. Eine Doppelbenennung von Personen sowohl für das Schöffen- als auch Jugendschöffenamt ist nicht möglich, da eine Wahl für mehrere Schöffenämter unzulässig ist. Die Bewerbung muss handschriftlich unterzeichnet sein, bitte beachten Sie daher, dass eine E-Mail diese Formvoraussetzung nicht erfüllt.

Ihre Bewerbung richten Sie bitte für das Schöffenamt im Bereich des Erwachsenenstrafrechts an:

Stadt Bergkamen
Amt für Recht und Vergabe, Abt. Recht
z. H. Frau Koyka
Zimmer 203
Rathausplatz 1
59192 Bergkamen
Tel. 02307/965-242
s.koyka@bergkamen.de

Ihre Bewerbung als Jugendschöffin oder Jugendschöffe richten Sie bitte an:

Stadt Bergkamen
Jugendamt
z. H. Herrn Heinert
Zimmer 308
Rathausplatz 1
59192 Bergkamen
Telefon: 02307/965-269
m.heinert@bergkamen.de

Möchten Sie sich persönlich bewerben, können Sie dies gerne nach Absprache während der Öffnungszeiten tun: montags bis freitags von 8:30 Uhr bis 12:00 Uhr, montags, dienstags und donnerstags von 14:00 Uhr bis 16:00 Uhr. Rückfragen richten Sie bitte an die jeweils zuständige Person. Weitere Informationen zu Ihrer Bewerbung, zum Schöffenamt sowie Bewerbungsvordrucken (als PDF-Datei zum Herunterladen) finden Sie unter

www.schoeffenwahl.de

www.justiz.nrw.de (Bürgerservice, Recht von A – Z, Formulare – Merkblatt für Schöffen)

sowie auf der Internetseite der Stadt Bergkamen (Rat/Verwaltung/Stadtinformation/Anliegen A – Z/ Anliegen/Lebenslagen O – S oder H – N, Stichwort Schöffe oder Jugendschöffe)

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Wichtige Information

Das Bürgerbüro ist umgezogen und befindet sich jetzt nördlich des Busbahnhofes im Rathausplatz 4, zwischen der Sparkasse und dem Kundencenter der GSW.