Gartenbewässerung: bitte Zählerstände mitteilen

21.12.2023 08:29 Uhr

Das Jahr neigt sich dem Ende entgegen. Zu diesem Zeitpunkt erinnert die Stadt Bergkamen alle Hausbesitzer, die einen Gartenwasserzähler angemeldet haben, üblicherweise daran, diesen abzulesen. So auch jetzt. Die Frist für die Mitteilung der Wasserschwundmengen läuft noch bis zum 29.2.2024 (= Eingangsdatum).

Das dafür zu verwendende Formular findet sich auf der Internetseite der Stadt Bergkamen www.bergkamen.de (Bürgerservice/-portal → Formulare → Entsorgung). Bitte beachten: Es ist immer ein Foto des Zählers beizufügen und Anträge, die zu spät eingehen, können nicht mehr berücksichtigt werden.

Anerkannt werden nur Wasserschwundmengen zur Bewässerung des Gartens, der Vegetation oder zum Auffüllen der Verdunstungsmenge von Biotopen (Teichen). Die Wasserschwundmengen sind durch Messung mit einem auf eigene Kosten eingebauten, messrichtig funktionierenden und geeichten Wasserzähler nachzuweisen.

Der Wasserzähler muss gemäß dem Mess- und Eichrecht (MessEG, Mess- und EichVO) alle sechs Jahre erneut geeicht oder durch einen neuen Wasserzähler mit einer Konformitätserklärung des Herstellers ersetzt werden. Erfolgt die Eichung nicht fristgerecht, kann die gemessene Wasserschwundmenge nicht berücksichtigt werden.

Der Stadtbetrieb Entwässerung Bergkamen (SEB) weist bereits jetzt darauf hin, dass im neuen Jahr geplant ist, den ordnungsgemäßen Gebrauch der Wasseruhren zu kontrollieren. Für Rückfragen steht das Steueramt per E-Mail an steueramt@bergkamen.de gerne zur Verfügung.

Zurück