Eingeschränkte Öffnungszeiten der Gewerbestelle sowie die Sachbearbeitung in Hundeangelegenheiten

18.12.2025 12:35 Uhr

Ab dem 1. Januar 2026 sind die Gewerbestelle der Stadt Bergkamen sowie die Sachbearbeitung in Hundeangelegenheiten bis auf Weiteres nur mit eingeschränkten Öffnungszeiten erreichbar.

Die neuen Öffnungszeiten gestalten sich wie folgt:

  • Montag und Donnerstag: 08:30 - 12:00 Uhr sowie 14:00 - 16:00 Uhr
  • Dienstag und Mittwoch: Vorsprache ausschließlich nach vorheriger telefonischer Terminvereinbarung
  • Freitag: 08:30 - 12:00 Uhr

Von der Regelung betroffen sind unter anderem folgende Aufgaben- und Zuständigkeitsbereiche:

  • Sämtliche Gewerbe- und Gaststättenangelegenheiten einschließlich Gestattungen nach § 12 des Gaststättengesetzes (GastG) im Rahmen von Veranstaltungen
  • Beantragung und Bearbeitung von Erlaubnissen im Bereich des Glücksspielwesens (z. B. Spielhallen, Geldspielgeräte)
  • Hundesachbearbeitung nach dem Landes-Hundegesetz Nordrhein-Westfalen (LHundG)
  • Bearbeitung von Anzeigen für Osterfeuer nach der Ordnungsbehördlichen Verordnung über Brauchtumsfeuer (ObVO Brauchtumsfeuer)
  • Vorgänge im Zusammenhang mit der Planung und Durchführung der Frühjahrskirmes
  • Erteilung von Ausnahmegenehmigungen nach dem Landes-Immissionsschutzgesetz (LImSchG)
  • Beschwerdesachbearbeitung zu den genannten Aufgabenbereichen

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