Abgabenbescheide für 2023 in Vorbereitung

16.01.2023 14:36 Uhr

In den nächsten Tagen verschickt die Stadt Bergkamen knapp 21.500 Abgabenbescheide: bis zum 4. Februar ca. 3.700 Hundesteuer- und ab dem 18. Januar rund 17.800 Grundbesitzabgabenbescheide. Bei den Abwassergebühren erfolgt aufgrund einer Gebührenhilfe des Landes erneut eine Erstattung an die Eigentümer und Eigentümerinnen. Diese Erstattung ist auf den Bescheiden für 2023 gesondert ausgewiesen.

Die Festsetzung der Abwassergebühr erfolgt auf der Grundlage des Frischwasserverbrauchs des Jahres 2021. Die Bescheide enthalten auf der Rückseite zum besseren Verständnis ergänzende Hinweise und Erläuterungen. Bei Fragen zu den Bescheiden stehen die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Steueramtes gerne telefonisch oder per E-Mail unter steueramt@bergkamen.de zur Verfügung. Die telefonischen Kontaktdaten lauten:

Gewerbe- und Hundesteuern:

  • Frau Bange, Telefon:02307/965–471

Grundbesitzabgaben:

  • Frau Knäpper, Telefon: 02307/965-306
  • Frau Zschau, Telefon: 02307/965-443
  • Herr Maaz, Telefon: 02307/965–307

Es wird empfohlen, der städtischen Finanzbuchhaltung für die Einziehung der Abgaben eine Ermächtigung zu erteilen. Der entsprechende Vordruck ist auf der Internetseite der Stadt Bergkamen hinterlegt: SEPA-Lastschriftmandat Bei Fragen zur Zahlungsabwicklung stehen Ihnen folgende Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Finanzbuchhaltung zur Verfügung:

  • Frau Krzysko (A-H), Telefon: 02307/965-290
  • Frau Potthoff (I-Q), Telefon: 02307/965-369
  • Frau Adamidis (R-Z), Telefon: 02307/965-289
  • Herr Fiedler (SEPA-Mandate, Kontoänderungen), Telefon: 02307/965-490

Beim Verkauf eines Hauses bzw. Grundstücks ist es für eine Eigentumsumschreibung erforderlich, innerhalb eines Jahres Auszüge des Kaufvertrages vorzulegen. Weiterhin ist zu beachten, dass zum 31.12.2022 die Eichfrist von zusätzlichen Wasserzählern für die Gartenbewässerung, welche im Laufe des Jahres 2016 installiert wurden, abgelaufen ist. Es ist daher durch die Eigentümerinnen und Eigentümer ein Austausch der betroffenen Wasserzähler vorzunehmen und die Installation beim Steueramt anzuzeigen. Eine individuelle Aufforderung durch die Steuerabteilung ist nicht vorgesehen.

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