Steuern und Abgaben
Steuer- und Abgabenbescheide kommen in diesem Jahr später
Aufgrund einer Softwareumstellung des Finanzprogramms in der gesamten Stadtverwaltung kann der übliche Versandtermin für die Grundbesitzabgaben-Jahresbescheide 2025, welcher in den vorangegangenen Jahren Mitte Januar lag, in diesem Jahr nicht gehalten werden. Das Versanddatum ist aktuell auf den 05. Februar terminiert. Die Grundstückseigentümer und -eigentümerinnen können somit damit rechnen, den Bescheid frühestens Ende der 6. Kalenderwoche zu erhalten. Hundesteuerbescheide werden in diesem Jahr erst am 12. Februar verschickt. Außerdem wird bereits darauf hingewiesen, dass die Bescheide aufgrund der Softwareänderung auch ein anderes Layout aufweisen werden. Einzelheiten hierzu werden noch bekanntgegeben. Die Grundsteuer-Hebesätze für das Jahr 2025 werden gemäß Ratsbeschluss vom 19.12.2024 gegenüber dem Vorjahr unverändert bleiben (Grundsteuer A = 350 %, Grundsteuer, B = 670 %). Zur Vorbereitung der Jahreshauptveranlagung bleibt das Steueramt an den Tagen 13.01. bis 15.01.2025 ganztägig geschlossen und ist auch telefonisch nicht erreichbar. Aufgrund der zu erwartenden Arbeitsbelastung für die Verwaltung wird darum gebeten, von Anfragen bezüglich des Bescheidversands abzusehen.
Allgemeines
Das Steueramt ist zuständig für die Erhebung von städtischen und öffentlichen Steuern und Abgaben, wie z. B. Gewerbesteuern, Vergnügungssteuern, Hundesteuern und Grundbesitzabgaben.
Zu den Grundbesitzabgaben gehören die Grundsteuern und die Benutzungsgebühren (Gebühren für Kanalbenutzung, Straßenreinigung und Müllentsorgung).
Das Steueramt ist ein Fachbereich des Amtes für Finanzen und Steuern.
Aufgaben
Nachfolgend sind einige Informationen zu den einzelnen Steuer- und Abgabearten zusammen gestellt:
Ansprechperson
Christine Zschau
Sachgebietsleiterin
Amt für Finanzen und Steuern
4. Etage, Zimmer 423
Tel.: 02307/965-443
Fax: 02307/965-11-443
E-Mail: c.zschau@bergkamen.de