Rechtsstellung des Rechnungsprüfungsamtes
Das Rechnungsprüfungsamt ist nicht direkt in die Aufbauorganisation der Stadtverwaltung eingebunden, sondern hat folgenden, rechtlich normierten Status.
- Das Rechnungsprüfungsamt ist dem Rat der Stadt Bergkamen verantwortlich und in seiner Tätigkeit diesem unmittelbar unterstellt.
- In der Durchführung und Beurteilung der Prüfvorgänge ist das Rechnungsprüfungsamt nur an die gesetzlichen Grundlagen gebunden.
Die Leitung trägt neben den Prüferinnen und Prüfern die Verantwortung für den Inhalt und die Durchführung der Prüfgeschäfte. - Der Bürgermeister ist Dienstvorgesetzter der Dienstkräfte des Rechnungsprüfungsamtes.
- Die Leitung sowie die Prüferinnen und Prüfer werden vom Rat der Stadt Bergkamen bestellt und abberufen.