Rechtsstellung des Rechnungsprüfungsamtes
Das Rechnungsprüfungsamt ist nicht direkt in die Aufbauorganisation der Stadtverwaltung eingebunden, sondern hat folgenden, rechtlich normierten Status:
- Das Rechnungsprüfungsamt ist dem Rat der Stadt Bergkamen gegenüber verantwortlich und diesem in seiner Tätigkeit unmittelbar unterstellt.
- In der Durchführung und Beurteilung der Prüfvorgänge ist das Rechnungsprüfungsamt ausschließlich an die gesetzlichen Grundlagen gebunden.
Die Verantwortung für den Inhalt und die Durchführung der Prüfgeschäfte trägt neben den Prüferinnen und Prüfern die Leitung. - Der Bürgermeister ist Dienstvorgesetzter der Dienstkräfte des Rechnungsprüfungsamtes.
- Die Prüferinnen und Prüfer einschließlich der Leitung werden vom Rat der Stadt Bergkamen bestellt und abberufen.