Das Rechnungsprüfungsamt als Vorprüfstelle gemäß § 100 LHO

Das Rechnungsprüfungsamt (RPA) ist gemäß §§ 103 Abs. 1 Nr. 7 Gemeindeordnung (GO) NRW i.V.m. 100 Abs. 4 der Landeshaushaltsordnung (LHO) gesetzlich zur Vorprüfung von Finanzvorfällen für Maßnahmen oder Leistungen der Stadt Bergkamen, die durch das Land NRW finanziert werden oder an deren Finanzierung das Land NRW beteiligt ist, verpflichtet. Hier wird das RPA als „verlängerter Arm“ des Landesrechnungshofes (LRH) tätig.
In Fällen, in denen die Stadt Bergkamen Bundes- oder Landesgesetze ausführt und dafür getätigte Aufwendungen ganz oder zum Teil erstattet bekommt, prüft das RPA aufgrund o.g. Rechtsvorschriften im Auftrage des LRH NRW.
Vom RPA ist jeweils zu prüfen, ob die vom Land bereitgestellten und in Anspruch genommenen Mittel ordnungsgemäß bewirtschaftet wurden. Mögliche Verstöße gegen die Vorschriften zur Haushaltsführung sollen so aufgedeckt und zukünftig verhindert werden.
Nach Abschluss eines jeden Haushaltsjahres ist der LRH über die Durchführung der Vorprüfungen zu unterrichten.

Mein Bergkamen

Hotspots Bergkamen

Hotspots Bergkamen

Sehen Sie sich die kostenfreien WLAN-Standorte in Bergkamen an!

Veranstaltungskalender

April 2024
Mo Di Mi Do Fr Sa So
1
2
4
8
9
10
11
13
14
16
17
18
19
20
22
23
24
25
28
29
30
    

Stadtfilm

Stadtfilm Bergkamen

Ein filmischer Überblick über die Stadt Bergkamen - anschauen lohnt sich!

Wichtige Information

Das Bürgerbüro ist umgezogen und befindet sich jetzt nördlich des Busbahnhofes im Rathausplatz 4, zwischen der Sparkasse und dem Kundencenter der GSW.