Prüfung
Gemäß § 103 GO NRW prüft die örtliche Rechnungsprüfung jährlich den städtischen Jahresabschluss, der jeweils zum Stichtag 31.12. eines Jahres erstellt wird.
Weitere Prüfungen sind gemäß § 104 GO NRW
- die laufende Prüfung der Vorgänge in der Finanzbuchhaltung zur Vorbereitung der Prüfung des Jahresabschlusses,
- die dauernde Überwachung der Zahlungsabwicklung der Gemeinde und ihrer Sondervermögen sowie die Vornahme der Prüfungen (einschließlich sämtlicher Kassen),
- die Prüfung der Programme, die zur Durchführung der Finanzbuchhaltung mit Hilfe automatisierter Datenverarbeitung eingesetzt werden, vor ihrer Anwendung,
- die Prüfung von Vergaben gemäß VgV, UVgO, VOB und
- die Wirksamkeit interner Kontrollen im Rahmen des internen Kontrollsystems
und gemäß § 3 Absatz 3 der Rechnungsprüfungsordnung der Stadt Bergkamen
- die Prüfung von Bauausführungen und Bauabrechnungen und
- die Prüfung der Zweckmäßigkeit und der Wirtschaftlichkeit der Verwaltung.