Prüfung

Gemäß § 103 GO NRW prüft die örtliche Rechnungsprüfung jährlich den städtischen Jahresabschluss, der jeweils zum Stichtag 31.12. eines Jahres erstellt wird.

Weitere Prüfungen sind gemäß § 104 GO NRW

  • die laufende Prüfung der Vorgänge in der Finanzbuchhaltung zur Vorbereitung der Prüfung des Jahresabschlusses,
  • die dauernde Überwachung der Zahlungsabwicklung der Gemeinde und ihrer Sondervermögen sowie die Vornahme der Prüfungen (einschließlich sämtlicher Kassen),
  • die Prüfung der Programme, die zur Durchführung der Finanzbuchhaltung mit Hilfe automatisierter Datenverarbeitung eingesetzt werden, vor ihrer Anwendung,
  • die Prüfung von Vergaben gemäß VgV, UVgO, VOB und
  • die Wirksamkeit interner Kontrollen im Rahmen des internen Kontrollsystems

und gemäß § 3 Absatz 3 der Rechnungsprüfungsordnung der Stadt Bergkamen

  • die Prüfung von Bauausführungen und Bauabrechnungen und
  • die Prüfung der Zweckmäßigkeit und der Wirtschaftlichkeit der Verwaltung.

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