Gewalt und Schutz

Gewaltschutzgesetz

" Ehefrau geschlagen, Polizisten getreten.". So die Überschrift im Artikel einer Tageszeitung vom 08. April 2002.
In der Nacht rief die Frau mehrfach um Hilfe. Die Nachbarn benachrichtigten schließlich gegen 1.30 Uhr die Polizei. Diese fand in der Wohnung Spuren eines Streites. Die Ehefrau saß sichtlich eingeschüchtert im Wohnzimmer mit deutlichen Verletzungen im Gesicht...

In solchen und ähnlichen Fällen konnte eine geschlagene/misshandelte Frau bisher nur in ein Frauenhaus gehen.

Hier ist nun eine gesetzliche Änderung eingetreten. Seit dem 1. Januar 2002 haben Frauen die Wahlmöglichkeit zwischen

  • der Aufnahme in ein Frauenhaus oder
  • dem Verbleib in der Wohnung

Wenn die Frauen in ihrer Wohnung bleiben wollen, gilt das Prinzip:

Der Schläger geht, die Geschlagene bleibt, und zwar unabhängig von der Frage, wer Allein- oder Miteigentümer bzw. Mieter der Wohnung ist.

Durch das zuständige Familiengericht ist es möglich, dem Täter langfristig ein Betreten der gemeinsamen Wohnung zu verbieten. Hinzu kommt ein ausdrückliches Kontakt-, Belästigungs- und Näherungsverbot für den Täter, um den Schutz des Opfers vor weiteren Misshandlungen zu erhöhen. Verstößt der Gewalttäter gegen diese Schutzanordnungen, macht er sich automatisch strafbar.
Zeitgleich mit der Einführung des Gewaltschutzgesetzes ist eine Änderung des Polizeigesetzes NRW als flankierende Maßnahme in Kraft getreten. Die Änderung besagt, dass die Polizei den Gewalttäter für zehn Tage aus seiner Wohnung weisen und auch ein Rückkehrverbot aussprechen kann. Damit gewinnt die Frau Zeit, sich weitere Schritte zu überlegen.


Hilfen bei Gewalt

Opfer von Gewalt brauchen Unterstützung und Hilfe. Für von Gewalt betroffene Mädchen und Frauen gibt es in Bergkamen beziehungsweise im Kreis Unna eine Reihe von Anlaufstellen, die fachlich qualifizierte Hilfe anbieten in den Bereichen

  • Beratung, Begleitung, Therapie
  • Medizin
  • Justiz, Polizei und Opferschutz

Auch Angehörige von Betroffenen, Lehrkräfte, Erzieherinnen oder andere Personen, die Fragen haben oder helfen möchten, können sich an die Anlaufstellen wenden.

Weitergehende Informationen finden Sie hier.


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Hilfetelefon Gewalt gegen Frauen

Das bundesweite Hilfetelefon Gewalt gegen Frauen ist im März 2013 gestartet. Unter der Nummer 08000 116 016 bietet es vertraulich, kostenfrei und rund um die Uhr Hilfe und Unterstützung.

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