Information zur SEPA-Umstellung

Ab dem 01. Februar 2014 wird der Zahlungsverkehr über SEPA für alle Teilnehmer am Zahlungsverkehr sowohl für Überweisungen als auch für Lastschriften verpflichtend.

SEPA bedeutet „Single Euro Payment Area“ und dient dazu, innerhalb eines begrenzten europäischen Raumes Überweisungen (Gut- und Lastschriften) einheitlich, effizient, transparent, kostengünstiger und schneller als bisher abwickeln zu können.

Dadurch soll ein wichtiger Beitrag für das wirtschaftliche, politische und soziale Ziel einer integrierten zukunftsstarken und innovativen Europäischen Union geleistet werden.

Mit SEPA wird ein einheitlicher EURO-Zahlungsverkehrsraum geschaffen, in dem grenzüberschreitende bargeldlose Zahlungen genauso einfach abgewickelt werden können wie Zahlungen im Binnenraum.

Hier ersetzen IBAN (International Bank Account Number) und BIC (Bank Identifier Code) bzw. SWIFT (Society for Worldwide Interbank Financial Telecommunication) bei der Angabe der Kontoverbindung die BLZ und Kontonummer.


IBAN

DE

05

41051845

0002020006

XXXXXXXXXXX

Länder-
code
Prüf-
ziffer
Bankleitzahl Kontonummer
(für Deutschland
10-stellig)
Weitere Feld-
längen für
Kontonummern
anderer Länder

SWIFT-Code (BIC)

WELA

DE

D1

BGK

Bankcode Ländercode Ortscode Filialcode
(optional)

Die angegebenen Daten sind die tatsächlichen Bankdaten der Stadt Bergkamen.


Die Zahlverfahren der SEPA-Überweisung und SEPA-Lastschrift wurden bereits in den Jahren 2008 und 2009 von der europäischen Kreditwirtschaft eingeführt und werden nun für den inländischen Zahlungsverkehr rechtsverbindlich übernommen.

Bei der Stadt Bergkamen hat die Umstellung des Zahlungsverkehrs bereits zum 01.01.2014 stattgefunden.

Sollten Sie bereits am Lastschriftverfahren teilnehmen und der Stadt Bergkamen eine Einzugsermächtigung erteilt haben, kann diese auch weiterhin genutzt werden und muss nicht neu erteilt werden. D.h. für Sie bleibt alles beim Alten.

Sollte im Einzelfall eine neue Lastschriftermächtigung erforderlich sein, finden Sie ab sofort das neue Formular hier im Bereich Formulare.

Auf Grund der gesetzlichen Vorschriften zum SEPA-Zahlungsverkehr ist eine Erteilung einer „Einzugsermächtigung“ bzw. eines „Mandates“ per Telefon oder per E-Mail, etc. ab sofort nicht mehr möglich, sondern ausschließlich in schriftlicher Form durch das vorgegebene Formular für das „SEPA-Lastschriftmandat“ vorzunehmen.

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