Kassenkonten
Für jede Forderung, die die Stadt Bergkamen gegen Sie geltend macht, existiert ein individuelles "Kassenkonto".
Die Angabe des in allen Bescheiden, Rechnungen und sonstigen Schreiben aufgeführten Kassenzeichens ist bei allen Zahlungen unbedingt erforderlich.
Nur so kann die schnelle und korrekte Verbuchung sichergestellt werden.
Auch bei Anfragen Ihrerseits kann bei Angabe des Kassenzeichens schneller Auskunft erteilt werden.
Bei der Stadt Bergkamen sind die Kassenzeichen folgendermaßen aufgebaut:
01 0123456789 01 000
Die Ziffer 01 steht grundsätzlich für die Stadt Bergkamen.
Die zehn nachfolgenden Ziffern sind ganz persönlich für eine Person oder Firma angelegt.
Anschließend folgen zwei weitere Ziffern. Diese lassen erkennen, welche Steuer oder Abgabe vereinnahmt werden
soll:
01 = Gewerbesteuer
02= Grundbesitzabgaben
03= Hundesteuer
04= Vergnügungssteuer
05= Kindergarten / Betreuungsgruppe / offene Ganztagsgrundschule/Tagespflege
06= Miete / Pacht
07= Markt / Grünflächen
08= Baubereich
09= Kultur / Jugend
Da diese zweistelligen "Satzarten" nur eine sehr grobe Trennung ermöglichen, wird in allen Bereichen eine weitere Untergliederung in "Fachkennziffern" vorgenommen. Im Regelfall ist die genaue Fachkennziffer im Bescheid / Anschreiben angegeben.
Beispiel Satzart 02: 255= Müllabfuhrgebühr, 282 = Grundsteuer B
Beispiel Satzart 05: 520 = Betreuungsgruppenbeitrag, 521= Kindergarten Am Südhang
Letztendlich fließen alle Erträge, die unter einer bestimmten Fachkennziffer verbucht wurden in zugeordnete Buchungsstellen ein.