Bauaufsicht, Bauberatung, Bauverwaltung
Allgemeines
Das Bauordnungsrecht ist nicht bundesweit einheitlich, sondern in jedem Bundesland individuell geregelt. Für das Land Nordrhein-Westfalen werden die wesentlichen Regelungen in der Bauordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (BauO NRW) – Landesbauordnung – getroffen. Das Bauordnungsrecht stellt unter anderem Anforderungen an die Standsicherheit, die Erschließung, den Nachbarschutz, die Verkehrssicherheit und an den Brandschutz von baulichen Anlagen, damit vom Gebäude weder für Sie noch für Dritte Gefahren ausgehen.
Aufgaben
Die jeweiligen Aufgaben finden Sie in den Fachbereichen Bauaufsicht, Bauberatung und Bauverwaltung.
Ansprechperson
N.N.