Elisabeth Selbert

„Alle Menschen sind vor dem Gesetz gleich. Männer und Frauen sind gleichberechtigt. Der Staat fördert die tatsächliche Durchsetzung der Gleichberechtigung von Frauen und Männern und wirkt auf die Beseitigung bestehender Nachteile hin.“
– Diese entscheidenden Sätze aus Artikel 3 des Grundgesetzes verdanken wir maßgeblich Elisabeth Selbert.
Elisabeth Selbert (1896–1986) war eine deutsche Politikerin und Juristin. Als ihr Vorschlag zur Verankerung des Gleichheitsgrundsatzes im Grundgesetz im Hauptausschuss zunächst mit elf zu neun Stimmen abgelehnt wurde, initiierte sie gemeinsam mit verschiedenen Organisationen eine breite Protestbewegung. Durch ihre Hartnäckigkeit und Redekunst gelang es ihr – zusammen mit ihren Mitstreiterinnen Frieda Nadig, Helene Wessel und Helene Weber –, die Mitglieder des Parlamentarischen Rates schließlich doch zu überzeugen.
Das Wandbild zeigt eine Waage, deren rechte Seite bewusst leer gelassen wurde – ein Symbol dafür, dass die tatsächliche Gleichstellung bis heute nicht vollständig verwirklicht ist. Trotz staatlicher Bemühungen gibt es weiterhin strukturelle Benachteiligungen, insbesondere in den Bereichen Beruf, Lohn, Rente und Care-Arbeit (z. B. Gender Pay Gap, geringer Frauenanteil in Führungspositionen, ungleiche Verteilung von Care-Arbeit).