Interkommunale Wärmeplanung: Der gemeinsame Weg in die Energiewende

10.06.2024 15:01 Uhr

Wir müssen etwas tun. Mit Blick auf den Klimawandel ist es inzwischen allgemeiner Konsens, dass sich nicht nur das Klima ändert, sondern auch die Anforderungen an die Energieversorgung. Energie und Wärme haben einen Anteil von fast 60 Prozent der weltweiten CO2-Emissionen. Genau hier setzt die von der Bundesregierung im Wärmeplanungsgesetz geforderte kommunale Wärmeplanung an, um die bis 2045 angestrebte Klimaneutralität zu erreichen. Die Regelung sieht vor, dass in Kommunen mit bis zu 100.000 Einwohnern bis spätestens 30. Juni 2028 ein kommunaler Wärmeplan erstellt sein muss. Die drei Kommunen Kamen, Bönen und Bergkamen fallen unter diese Grenze und haben vereinbart, sich dieser Aufgabe gemeinsam zu stellen.

Zum Auftakt haben sich die Räte der drei Kommunen kürzlich im Rahmen der Informationsveranstaltung „Interkommunale Wärmeplanung: Der gemeinsame Weg in die Energiewende“ in der Stadthalle Kamen gemeinsam mit Bürgermeisterin Elke Kappen und ihren Amtskollegen sowie der Geschäftsführung der Gemeinschaftsstadtwerke Kamen, Bönen, Bergkamen über die Ziele, Rahmenbedingungen und Komplexität der Aufgabe ausgetauscht. Bis Mitte nächsten Jahres soll die erste Fassung der kommunalen Wärmepläne vorliegen. Ein zentraler Teil davon wird die Ausweisung von Eignungsgebieten für Wärmenetze sein. Dadurch erhalten die Bürgerinnen und Bürgern Hilfestellung und Planungssicherheit bezüglich der eigenen Heizungsanlage.

Besondere Bedeutung erhält das Wärmeplanungsgesetz durch die inhaltliche Überschneidung mit dem Gebäudeenergiegesetz (GEG). Der zuvor genannte Stichtag, bis zu dem die kommunalen Wärmepläne spätestens vorzulegen sind, gilt zugleich als Startschuss für die Vorgabe, dass auch in Bestandsgebäuden jede neu eingebaute Heizung zu mindestens 65 Prozent mit erneuerbaren Energien oder unvermeidbarer Abwärme betrieben werden muss (vorbehaltlich bestimmter Ausnahme- und Übergangsregelungen). Vor dem 30. Juni 2028 stellt der kommunale Wärmeplan eine informelle Planung ohne rechtliche Auswirkungen dar. Allein der Beschluss des Wärmeplans löst für Bürgerinnen und Bürger noch keine direkt Umsetzungspflicht aus.

Zu beachten ist dennoch, dass unabhängig von dem kommunalen Wärmeplan zuvor Neuregelungen aufgrund des Gebäudeenergiegesetzes in Kraft treten oder bereits schon länger gelten. Dazu zählt beispielsweise weiterhin die Regelung, dass Heizungen, die älter als 30 Jahre sind und nicht Niedertemperatur- oder Brennwertkessel sind, ausgetauscht werden. Ausnahmeregelungen sind zusätzlich vorhanden.

Grundsätzlich sind sich die drei beteiligten Kommunen darin einig, dass dringender Handlungsbedarf besteht, denn je eher die kommunale Wärmeplanung vorliegt, desto schneller erhalten die Bürgerinnen und Bürger die notwendige Orientierungs- und Entscheidungsgrundlage, die sie für einen effizienten Umbau hin zu einer klimaneutralen Wärmeversorgung brauchen.

 

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