Kinderbetreuungsangebote
Ab dem 01.08.2013 hat ein Kind, das ein Jahr alt ist, einen Rechtsanspruch auf einen Betreuungsplatz in einer Kindertageseinrichtung oder in Kindertagespflege. Der Rechtsanspruch kann gegenüber dem Jugendamt geltend gemacht werden.
In Bergkamen gibt es ein vielfältiges Betreuungsangebot für Kinder über und unter drei Jahren in:
Eine Übersicht über alle Betreuungsangebote und viele weitere hilfreiche Informationen erhalten Sie hier.
Aufgaben
- Bereitstellung eines bedarfsgerechten Betreuungsangebotes in Tageseinrichtungen und in Tagespflege
- Erhebung von Elternbeiträgen in Kindertageseinrichtungen und in Kindertagespflege, Beteiligung der Eltern an den Betriebskosten der Kindertageseinrichtungen
Ansprechperson
Corinna Feldkamp
Sachgebietsleitung
Jugendamt - Kindertagesbetreuung
3. Etage, Zimmer 304
Tel.: 02307/965-173
Fax: 02307/69299
E-Mail: c.feldkamp@bergkamen.de