Jugendamt
Als öffentlicher Jugendhilfeträger ist das Jugendamt für die Erfüllung aller in §2 SGB VIII genannten Aufgaben der Jugendhilfe zuständig. Das Jugendamt hat die Gesamtverantwortung für die Planung, die Steuerung und die Finanzierung der gesetzlichen Aufgaben sowie für deren Umsetzung. Das Jugendamt kann die Leistungen in eigener Verantwortung umsetzen, es kann sie aber auch auf freie Träger delegieren.
Das Jugendamt in Bergkamen nimmt u.a. folgende Aufgaben wahr:
- Adoptionsvermittlung / Pflegekinderdienst
- Beistandschaften, Vormundschaften, Pflegschaften, Unterhaltsberatung, Beurkundungen
- Erzieherischer Kinder- und Jugendschutz
- Erziehungsberatungsstelle
- Jugendhilfe im Strafverfahren (Jugendgerichtshilfe)
- Jugendkunstschule
- Kinderbetreuungsangebote
- Spielplätze
- Unterhaltsvorschuss
- Wirtschaftliche Jugendhilfe
Eine Kurzübersicht über die Mitarbeiter des Jugendamtes erhalten Sie hier.
Schnelle Hilfe bei Kummer, Krisen, Katastrophen erhalten Sie hier.
Ansprechperson
Christian Scharwey
Amtsleitung
Jugendamt
3. Etage, Zimmer 216
Tel.: 02307/965-205
Fax: 02307/69299
E-Mail: c.scharwey@bergkamen.de