Jugendhilfe im Strafverfahren (Jugendgerichtshilfe)

Die Mitarbeiter der Jugendgerichtshilfe begleiten Jugendliche und junge Erwachsene im Strafverfahren. Sie versuchen, durch die Erforschung der Persönlichkeit, der Entwicklung und des Umfeld der Jugendlichen erzieherische und soziale Gesichtspunkte im Jugendstrafverfahren geltend zu machen. Ziel ist, die Wiedereingliederung straffällig gewordener Kinder, Jugendlicher und Heranwachsender zu erreichen und Wiederholungstaten zu verhindern.


Aufgaben

Die Jugendgerichtshilfe stellt eine pädagogische Betreuung und Hilfestellung während und nach dem Abschluss des Verfahrens sicher und hilft den Jugendlichen auch bei der Wiedergutmachung eines eventuell entstandenen Schadens.

Im sogenannten "Diversionsverfahren" (ohne Beteiligung des Gerichts) soll durch vorherige erzieherische Maßnahmen die Einleitung des Strafverfahrens gegen den Jugendlichen vermieden werden.

Die Durchführung ambulanter Maßnahmen wie z.B. Soziale Trainings-Kurse ist ein weiterer Bestandteil der Arbeit.


Ansprechpersonen

Dagmar Diemer
Sachbearbeiterin
Jugendamt - Jugendgerichtshilfe
2. Etage, Zimmer 215
Tel.: 02307/965-429
Fax: 02307/69299
E-Mail: d.diemer@bergkamen.de

Heike König
Sachbearbeiterin
Jugendamt - Jugendgerichtshilfe
2. Etage, Zimmer 214
Tel.: 02307/965-273
Fax: 02307/69299
E-Mail: h.koenig@bergkamen.de

Britta Winning
Sachbearbeiterin
Jugendamt - Jugendgerichtshilfe
2. Etage, Zimmer 215
Tel.: 02307/965-276
Fax: 02307/69299
E-Mail: b.winning@bergkamen.de

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