Beistandschaften, Vormundschaften, Pflegschaften, Unterhaltsberatung, Beurkundungen

Die Tätigkeiten des Beistandes, Vormundes und Pflegers sind Aufgaben aus dem Bereich des privaten Rechts.

Die Mutter eines Kindes, dessen Eltern nicht miteinander verheiratet sind, kann entweder im Rahmen einer Unterhaltsberatung oder durch Einrichtung einer Beistandschaft bei der Feststellung der Vaterschaft zu ihrem Kind unterstützt werden. Außerdem können Unterhaltsansprüche privatrechtlich gegen den barunterhaltspflichtigen Elternteil geltend gemacht werden.

Als Vormund eines Kindes vertritt das Jugendamt das Kind in allen Belangen, die sonst die Eltern wahrnehmen. Als Pfleger kann es das Kind in den Bereichen vertreten, die den Eltern entzogen wurden.

Vaterschaftsanerkennung, Sorgeerklärungen und Unterhaltsverpflichtungen können kostenlos im Jugendamt erfolgen.


Aufgaben

Das Jugendamt kann alleinerziehende Elternteile bei der Feststellung der Vaterschaft und/oder Durchsetzung der Unterhaltsansprüche gegen den barunterhaltspflichtigen Elternteil beraten und unterstützen.

Es kann auch eine Beistandschaft zur Feststellung der Vaterschaft und/oder Durchsetzung der Unterhaltsansprüche eingerichtet werden. In diesem Fall kann das Kind auch vor Gericht vom Jugendamt als Beistand vertreten werden.

Das Jugendamt wird Vormund oder Pfleger von Kindern und Jugendlichen, wenn die Eltern ihre Aufgaben nicht oder nur teilweise wahrnehmen können. Außerdem tritt kraft Gesetzes eine Vormundschaft ein, wenn die Mutter eines Kindes minderjährig ist.

Das Jugendamt kann Vaterschaftsanerkennungen, Zustimmungen zur Anerkennung, Verpflichtungen zum Unterhalt und Sorgeerklärungen kostenlos beurkunden.

Außerdem kann das Jugendamt bei Kindern, die nicht innerhalb einer Ehe geboren sind, mit einem sogenannten Negativattest bestätigen, dass kein gemeinsames Sorgerecht besteht.


Ansprechperson (A-K)

Karin Ziepel
Sachbearbeiterin
Jugendamt - Vormundschaften / Beistandschaften
3. Etage, Zimmer 312
Tel.: 02307/965-442
Fax: 02307/69299
E-Mail: k.ziepel@bergkamen.de

Ansprechperson (L-Z)

Ute Korte
Sachbearbeiterin
Jugendamt - Vormundschaften / Beistandschaften
3. Etage, Zimmer 312
Tel.: 02307/965-262
Fax: 02307/69299
E-Mail: u.korte@bergkamen.de

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