Förderung der Jugendarbeit

Kinder am Strand

Neben den Beratungs- und Unterstützungsangeboten des Kinder- und Jugendbüros für Bergkamener Jugendvereine sowie die Jugendabteilungen der Bergkamener Sportvereine fördert das Jugendamt die Jugendarbeit in Bergkamen auch in finanzieller Hinsicht. Grundlage hierfür sind die „Richtlinien zur Förderung der Jugendarbeit“. Die wichtigsten Bestimmungen und Förderpositionen der Richtlinien wollen wir Ihnen hier kurz vorstellen.

Was wird gefördert?

  • Jugendfahrten,- camps und -freizeiten mit einer Dauer zwischen zwei und elf Tagen
  • Internationale Jugendbegegnungen mit einer Dauer zwischen 4 und 21 Tagen
  • Ferienmaßnahmen mit einer Mindestdauer von zwölf Tagen
  • Maßnahmen der Familienerholung mit einer Mindestdauer von 14 Tagen
  • Maßnahmen zur Qualifizierung ehren- und nebenamtlicher Mitarbeitenden in der verbandsorientierten Jugendarbeit
  • Zuschüsse für Jugendgruppen und Jugendverbände. Die Förderung erfolgt hier durch den Stadtjugendring Bergkamen e. V.. Sportvereine sind von dieser Förderposition ausgeschlossen.

Nicht gefördert werden Maßnahmen, die ausschließlich parteipolitischen, religiösen oder sportlichen Charakter haben. Veranstaltungen von Schulen werden nicht gefördert.

Weitere Fördergrundsätze entnehmen Sie bitte den Förderrichtlinien.

Wer wird gefördert?

Leistungen gemäß den Förderrichtlinien werden ausschließlich für Bergkamener Kinder, Jugendliche und junge Volljährige unter 27 Jahren gewährt. Antragsberechtigt sind anerkannte freie Träger der Jugendhilfe und Jugendverbände sowie Jugendgruppen der Sportvereine, die ihren satzungsgemäßen Sitz in Bergkamen haben.
Auswärtige anerkannte freie Träger der Jugendhilfe und Jugendverbände sind antragsberechtigt für Maßnahmeteilnehmende, die ihren Hauptwohnsitz in Bergkamen haben. Nicht bezuschussungsfähig sind Betreuende auswärtiger Veranstaltender. Zuschüsse des Stadtjugendrings Bergkamen e. V. für auswärtige Jugendgruppen und -verbände sind ausgeschlossen.
Eine Förderung auf Grundlage der Richtlinien ist nur nach Abschluss einer "Vereinbarung zur Vorlage erweiterter Führungszeugnisse" möglich. Der Großteil der Bergkamener Vereine hat diese Vereinbarung bereits mit der Stadt Bergkamen abgeschlossen. Falls Ihr Verein noch keine entsprechende Vereinbarung abgeschlossen hat, wenden Sie sich bitte an Herrn Scharwey.

Förderverfahren

Anträge sind mittels entsprechenden Vordrucks mindestens zwei Wochen vor Beginn der Maßnahme zu stellen. Dem Antrag ist eine detaillierte Übersicht des geplanten Programms beizufügen. Auf Antrag kann vor Antritt der Maßnahme ein Abschlag in Höhe von 75 % des zu erwartenden Zuschusses gewährt werden. Die Beträge werden auf volle 10,00€ nach unten abgerundet.
Nach Beendigung der Maßnahme sind innerhalb von acht Wochen ein Verwendungsnachweis (Vordruck), eine Bescheinigung der Einrichtung (Jugendherberge, Heim usw.), in der die Maßnahme durchgeführt wurde, eine unterschriebene Liste der Teilnehmenden und Betreuenden, sowie eine detaillierte Übersicht des durchgeführten Programms vorzulegen.
Sofern der Verwendungsnachweis nicht fristgerecht vorgelegt wird, ist der gewährte Zuschuss zu erstatten.
Das Förderverfahren kann in den einzelnen Förderpositionen von diesen Grundsätzen abweichen. Details hierzu finden Sie in den Förderrichtlinien.
Für die Zuschüsse für Jugendgruppen und- verbände erhalten die Vereine eine Aufforderung zur Bestandsmeldung. Diese ist dann die Berechnungsgrundlage zur Ermittlung der Zuschüsse.

Fördersätze
Für das Jahr 2016 hat der Jugendhilfeausschuss folgende Fördersätze beschlossen:

  1. Jugendfahrten, -camps, -freizeiten
    - pro Tag und teilnehmender Person: 3,50 €
    - pro Tag und betreuender Person: 3,50 €

  2. Internationale Jugendbegegnung
    - pro Tag und teilnehmender Person im Ausland: 3,50 €
    - pro Tag und teilnehmender Person am Ort: 3,50 €
    - pro Tag und teilnehmender Person, bei Unterbringung im Hotel, Gästehaus usw.: 3,50 €

  3. Ferienhilfswerk
    - für Teilnehmende aus Familien, die aufgrund ihres Einkommens Anspruch auf Leistungen nach SGB II bzw. SGB XII haben: 85,00 €
    - für behinderte Kinder von Arbeitslosengeldbeziehenden nach SGB III: 70,00 €
    - für alle übrigen Kinder: 50,00€
    - für Betreuende: 50,00€

  4. Familienhilfswerk
    - pro teilnehmender Person und Maßnahme: 26,00 €

  5. Zuschüsse für Jugendgruppen und Jugendverbände (keine Sportvereine)
    - Förderung durch den Stadtjugendring Bergkamen e. V.

  6. Qualifizierungsmaßnahmen für ehren-/nebenamtlich
    - Schulungen außerhalb Bergkamens
    3/3-Schulungstag: 4,50 €
    2/3-Schulungstag: 3,50 €
    1/3-Schulungstag: 2,50 €

    - Schulungen innerhalb Bergkamens
    3/3-Schulungstag: 4,50 €
    2/3-Schulungstag: 3,50 €
    1/3-Schulungstag: 2,50 €

    - pro Tag und betreuender Person: 4,50 €

Richtlinien und Antragsformulare

Die „Richtlinien zur Förderung der Jugendarbeit“ sowie die Antragsformulare als ausfüllbare und speicherbare PDF-Dateien finden Sie hier.


Ansprechpersonen

Imke Vogt
Sachbearbeiterin
Jugendamt - Kinder- und Jugendbüro
3. Etage, Zimmer 305
Tel.: 02307/965-475
Fax: 02307/69299
E-Mail: i.vogt@bergkamen.de

Arne Vogt
Sachbearbeiter
Jugendamt - Kinder- und Jugendbüro
3. Etage, Zimmer 305
Tel.: 02307/965-371
Fax: 02307/69299
E-Mail: a.vogt@bergkamen.de


Christian Scharwey
Sachgebietsleiter
Jugendamt - Kinder- und Jugendbüro
3. Etage, Zimmer 305
Tel.: 02307/965-381
Fax: 02307/69299
E-Mail: c.scharwey@bergkamen.de

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