Unterstützung durch die Verfahrenslotsin beim Jugendamt Bergkamen
Was sind Verfahrenslotsen?
Verfahrenslotsen helfen Familien, die Unterstützung für ein Kind, einen Jugendlichen oder einen jungen Erwachsenen mit (drohender) Behinderung suchen. Oft ist nicht sofort klar, welche Hilfen es gibt, welche Stelle zuständig ist oder wie ein Antrag gestellt wird. Verfahrenslotsen begleiten auf diesem Weg. Sie helfen dabei, sich besser zurechtzufinden, und stehen als neutrale Ansprechperson zur Seite.
Was macht die Verfahrenslotsin?
Die Verfahrenslotsin im Jugendamt Bergkamen:
- informiert über Hilfen der Eingliederungshilfe,
- erklärt, welche Anträge gestellt werden können,
- unterstützt dabei, die richtigen Ansprechpersonen zu finden,
- begleitet auf Wunsch zu Gesprächen mit Ämtern oder anderen Stellen,
- hilft, den Überblick zu behalten,
- vermittelt bei Bedarf an Beratungsangebote oder Fachstellen.
Die Hilfe ist:
- freiwillig,
- kostenlos,
- vertraulich.
Wer kann sich an die Verfahrenslotsin wenden?
Das Angebot richtet sich an:
- Eltern oder Sorgeberechtigte,
- Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene bis ca. 27 Jahre,
- Menschen, die sich nicht sicher sind, ob eine Behinderung vorliegt oder ob Unterstützung möglich ist.
Rechtsgrundlage
- 10b SGB VIII
Das Angebot basiert auf § 10b SGB VIII und ist seit dem 1. Januar 2024 im Kinder- und Jugendhilferecht gesetzlich verankert.
Beratung telefonisch oder persönlich nach Terminvereinbarung.
Ansprechperson
Jana Werkner
Verfahrenslotsin
Jugendamt Bergkamen
2. Etage, Zimmer 219
Tel.: 02307/965-409
E-Mail j.werkner@bergkamen.de



