Behinderung/Inklusion – eine Erläuterung

Was genau bezeichnet man als Behinderung?

Kurz gesagt: eine Behinderung entsteht dort, wo individuelle Beeinträchtigungen auf Barrieren in der Umwelt und der Gesellschaft treffen. Was genau darunter zu verstehen ist, wird im Folgenden erläutert.

Leichte Sprache:
Eine Behinderung entsteht durch zwei Dinge. Erstens durch eine Beeinträchtigung bei einer Person. Zweitens durch Hindernisse in der Umwelt und Gesellschaft. Wir erklären, was eine Behinderung genau ist. Das folgt im nächsten Text.

Beeinträchtigung
Eine Beeinträchtigung bezeichnet eine körperliche, seelische, geistige oder Sinnesbeeinträchtigung, die einen Menschen in bestimmten Bereichen des Lebens einschränken kann wie beispielsweise eine starke Sehbeeinträchtigung oder auch eine Angststörung.

Leichte Sprache:
Eine Beeinträchtigung ist eine Einschränkung. Sie kann den Körper betreffen. Sie kann die Seele betreffen. Sie kann den Geist betreffen. Sie kann die Sinne betreffen. Eine Beeinträchtigung kann das Leben schwer machen. Zum Beispiel eine starke Seh-Beeinträchtigung. Oder eine Angst-Störung.

Behinderung
Von einer Behinderung spricht man, wenn eine solche Beeinträchtigung in Wechselwirkung mit bestehenden Barrieren die gleichberechtigte Teilhabe am gesellschaftlichen Leben erschwert oder gar verhindert. Behinderung entsteht somit nicht allein durch die individuelle Beeinträchtigung eines Menschen, sondern vielmehr durch die vorhandenen Barrieren und Grenzen einer Gesellschaft.
Beispiele hierfür:
Ein Mensch im Rollstuhl kann den Arzt nicht erreichen, da dieser in der 2. Etage ist und der Aufzug nicht funktioniert.
Ein Mensch mit Sehbeeinträchtigung findet sich aufgrund der Leitstreifen am Busbahnhof zurecht, aber muss sich von Bus zu Bus durchfragen, da er keine Information (zu hören) bekommt an welchem Bussteig, welcher Bus abfährt.
Eine Person mit kognitiver Einschränkung kann einen wichtigen Antrag nicht eigenständig stellen, da dieser in komplizierter Fachsprache formuliert ist.

Leichte Sprache:
Eine Behinderung erschwert das Leben in der Gesellschaft.
Sie entsteht durch Barrieren und Grenzen.
Nicht nur durch die Beeinträchtigung eines Menschen.

Beispiele für Behinderung:
Ein Mensch im Rollstuhl kann den Arzt nicht erreichen. Der Arzt ist in der 2. Etage. Der Aufzug funktioniert nicht. Ein Mensch mit Seh-Beeinträchtigung einen Bus nehmen. Die Leitstreifen zeigen ihm den Weg zum Bussteig. Aber es gibt viele Bussteige. Er muss sich von Bus zu Bus fragen. Er bekommt keine hörbare Information zu den Bussen. Eine Person mit kognitiver Einschränkung kann einen Antrag nicht allein stellen. Der Antrag ist in schwerer Fach-Sprache geschrieben.

Weitere Informationen finden sie auch unter:
https://www.aktion-mensch.de/inklusion/recht/hintergrundwissen/definition-beeintraechtigung-behinderung

https://www.bpb.de/themen/inklusion-teilhabe/behinderungen/521026/behinderung-was-ist-das-eigentlich/

Inklusion – Was ist das eigentlich?

Inklusion beschreibt ein Leitbild, nachdem jeder Mensch ganz natürlich dazugehört und überall mitmachen kann. Dies gilt in allen Lebensbereichen wie Wohnen oder bei der Arbeit und ist unabhängig von Aussehen, Sprache oder Beeinträchtigung. Inklusion bedeutet eine gleichberechtigte Teilhabe.

Schaubild Exklusion-Integration-Inklusion | Quelle: Akion-MenschSchaubild Exklusion-Integration-Inklusion | Quelle: Akion-Mensch

Jeder Mensch hat das Recht darauf, dabei zu sein. In der UN-Behindertenrechtskonvention ist das Recht auf Inklusion festgeschrieben. Die UN-Behindertenrechtskonvention ist ein Vertrag, den viele Länder unterschrieben haben. Auch Deutschland. Doch Deutschland und die anderen Länder müssen noch viel dafür tun, damit der Vertrag eingehalten wird.
Quelle: hier

Auch der Stadt Bergkamen ist es ein wichtiges Anliegen, das Recht auf Inklusion in der gelebten Praxis zu verwirklichen. Es ist eine wichtige Aufgabe, die Interessen von Menschen mit einer Behinderung zu vertreten. Damit möchte die Stadt Bergkamen dazu beitragen, dass jeder Mensch ein aktiver Teil der Gesellschaft sein kann. Innerhalb der Stadtverwaltung Bergkamen kümmert sich die Stabsstelle „Soziale Inklusion und Seniorenarbeit“ um diese wichtigen Ziele. Sie will die Benachteiligung behinderter Menschen verhindern und beseitigen und gleichberechtigte Teilhabe gewährleisten. Menschen mit Behinderungen soll eine selbstbestimmte Lebensführung ermöglicht werden. Unterstützt wird dieser Prozess vom Fachbeirat Inklusion des Kreis Unna.
Sie sind auf der Suche nach Ansprechpersonen für Ihre Fragen? Die „Stabsstelle Soziale Inklusion und Seniorenarbeit“ nimmt für Menschen mit Behinderungen und deren Angehörige eine Lotsenfunktion ein, indem Sie bei Beratungsfragen an die entsprechenden Stellen weitervermittelt.

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