Behinderung/Inklusion
Behinderung - Was ist eigentlich eine Behinderung?
Menschen sind behindert, wenn sie für längere Zeit körperliche, seelische, geistige oder Sinnesbeeinträchtigungen haben und durch Wechselwirkungen mit ungünstigen personen- sowie umweltbezogenen Faktoren (sogenannte Kontextfaktoren) die Teilhabe an der Gesellschaft eingeschränkt sein kann (vgl. UN-Behindertenrechtskonvention).
Inklusion – Was ist das eigentlich?
Inklusion bedeutet, dass jeder Mensch ganz natürlich dazu gehört. Unabhängig vom Aussehen, der gesprochenen Sprache oder einer vorliegenden Behinderung. Jeder kann mitmachen. Zum Beispiel: Kinder mit und ohne Behinderung lernen zusammen in einer Schule. Wenn jeder Mensch überall dabei sein kann, am Arbeitsplatz, beim Wohnen oder in der Freizeit: Das ist Inklusion.
Jeder Mensch hat das Recht darauf, dabei zu sein. In der UN-Behindertenrechtskonvention ist das Recht auf Inklusion festgeschrieben. Die UN-Behindertenrechtskonvention ist ein Vertrag, den viele Länder unterschrieben haben. Auch Deutschland. Doch Deutschland und die anderen Länder müssen noch viel dafür tun, damit der Vertrag eingehalten wird.
Quelle: hier
Auch der Stadt Bergkamen ist es ein wichtiges Anliegen, das Recht auf Inklusion in der gelebten Praxis zu verwirklichen. Es ist eine wichtige Aufgabe, die Interessen von Menschen mit einer Behinderung zu vertreten. Damit möchte die Stadt Bergkamen dazu beitragen, dass jeder Mensch ein aktiver Teil der Gesellschaft sein kann. Innerhalb der Stadtverwaltung Bergkamen kümmert sich die Stabsstelle „Soziale Inklusion und Seniorenarbeit“ um diese wichtigen Ziele. Sie will die Benachteiligung behinderter Menschen verhindern und beseitigen und gleichberechtigte Teilhabe gewährleisten. Menschen mit Behinderungen soll eine selbstbestimmte Lebensführung ermöglicht werden. Unterstützt wird dieser Prozess vom Fachbeirat Inklusion des Kreis Unna.
Sie sind auf der Suche nach Ansprechpersonen für Ihre Fragen? Die „Stabsstelle Soziale Inklusion und Seniorenarbeit“ nimmt für Menschen mit Behinderungen und deren Angehörige eine Lotsenfunktion ein, indem Sie bei Beratungsfragen an die entsprechenden Stellen weitervermittelt.