Behinderung / Inklusion

„Ziel der UN-BRK ist es, den vollen und gleichberechtigten Genuss aller Menschenrechte und Grundfreiheiten durch alle Menschen mit Behinderungen zu fördern, zu schützen und zu gewährleisten und die Achtung der ihnen innewohnenden Würde zu fördern.“ (Auszug aus dem Nationalen Aktionsplan 2.0 der Bundesregierung zur UN-Behindertenrechtskonvention (UN-BRK) zu Artikel 1 der UN-BRK)

Diesem übergeordneten Ziel haben sich weltweit insgesamt 191 Staaten durch die UN-Behindertenrechtskonvention verschrieben. Die Stadt Bergkamen mit ihrem unmittelbaren Einfluss auf das Leben der Bürgerinnen und Bürger nimmt diese Verpflichtung sehr ernst und versucht stetig diesen Prozess der gleichberechtigten Teilhabe voranzutreiben. Nachfolgend finden Sie hierzu alle aktuellen Informationen. Hierzu zählen Anträge, Anlaufstellen und Leistungen für Betroffene, Pflegende oder Interessierte.

Leichte Sprache

Viele Länder haben ein Ziel.
Menschen mit Behinderungen sollen mitmachen.
Sie sollen gleichberechtigt sein.

UN-Behindertenrechtskonvention
Das Ziel steht in einem Vertrag.
Der Vertrag heißt UN-Behindertenrechtskonvention.
Er sagt, dass Menschen Rechte haben.

Einsatz der Stadt
Die Stadt setzt sich für das Ziel ein.
Hier finden Sie wichtige Informationen.

Dazu gehören beispielsweise:

  • Anträge
  • Termine
  • Kontakte

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