Unterstützung für ehrenamtlich engagierte Bürgerinnen und Bürger

26.07.2023 10:59 Uhr

Viele ehrenamtlich engagierte Menschen setzen sich in Bergkamen für das Gemeinwohl ein und tragen zur Verbesserung der Lebensqualität vor Ort bei. Gerade in der aktuellen Situation, die durch große gesellschaftliche Herausforderungen und Umbrüche gekennzeichnet ist, ist dieses bürgerschaftliche Engagement besonders wertvoll. Die nordrhein-westfälische Landesregierung unterstützt daher gemeinnützig tätige Initiativen, Vereine und Privatpersonen bei der Professionalisierung ihrer Projektideen und bietet ihnen im Rahmen des Programms "Wir bewegen was! - Engagiert in NRW" eine Beratung durch unabhängige Fachleute im Wert von bis zu 20.000 €.

Informationen zum Programm

In der 3. Programmphase des Programms sollen Projektideen aus allen Themenfeldern des Ministeriums für Umwelt, Naturschutz und Verkehr des Landes Nordrhein-Westfalen unterstützt werden:

  • Naturschutz, Biodiversität, Artenschutz
  • Nachhaltige Entwicklung, Bildung für nachhaltige Entwicklung (BNE), Umweltbildung
  • Transformation
  • Anpassung an den Klimawandel, Natürlicher Klimaschutz
  • Umweltwirtschaft
  • Verkehr, Mobilität der Zukunft, Radverkehr
  • Kreislaufwirtschaft, Circular Economy
  • Wasserwirtschaft und Bodenschutz
  • Immissionsschutz, Umwelt und Gesundheit, Gentechnik
  • Wer wird gefördert?

Das Programm richtet sich ausschließlich an zivilgesellschaftliche Akteure mit Sitz in Nordrhein-Westfalen. Projektideen können eingereicht werden von:

  • Privatpersonen
  • Eingetragenen Vereinen ohne kommerzielle Ausrichtung (Gemeinnützigkeit)
  • Gruppierungen ohne Vereinsstatus
  • Gemeinwohlorientierten Unternehmen und kleinen Genossenschaften, die als gemeinnützig anerkannt sind.

Was wird gefördert?

Gegenstand des Programms sind kostenlose qualifizierte Beratungsleistungen durch eine spezialisierte Beratungsagentur. Gemeinsam mit den Expertinnen und Experten werden die individuellen Bedarfe zur Durchführung des Vorhabens der ehrenamtlich Tätigen analysiert und Lösungen sowie Umsetzungsstrategien erarbeitet und durchgeführt. Dies kann sich z.B. auf formale, juristische oder finanzielle Fragestellungen beziehen. Dabei reicht das Spektrum der Beratungen beispielsweise von der Unterstützung bei der Gründung eines Vereins bis hin zur Vorbereitung und Mithilfe bei der Beantragung von Fördergeldern in bestehenden Förderprogrammen.

Wie wird gefördert?

Die eingegangenen Projektskizzen werden nach Ende der Einreichfrist auf Basis der Bewertungskriterien sowie rechtlich, fachlich und ggf. wirtschaftlich geprüft und bewertet. Hierfür müssen die Projektskizzen ein abschließendes Votum ermöglichen. Aufgrund der Erfüllung der Bewertungskriterien wählt das Ministerium für Umwelt, Naturschutz und Verkehr des Landes Nordrhein-Westfalen die Vorhaben aus, die durch eine kostenlose Beratungsleistung qualifiziert werden sollen. Der Beratungsumfang soll in der Regel 20.000 Euro (brutto) nicht überschreiten.

Weitere Informationen und Förderanträge unter "Wir bewegen was! - Engagiert in NRW"

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